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143. Sitzung
Donnerstag, 30. Januar 202019. Wahlperiode, 143. Sitzungzur Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenKOM(2018) 218 endg.; Ratsdok. 8713/18
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Nein. – Sie meinen weiter, dass die Richtlinie in unsere Organisationsautonomie bei der Verwaltung eingreift. Entschiedener Widerspruch: Das, was hier gemacht wird, das sind Richtlinien, das sind Vorschläge, die neutral sind. Sie greifen genauso wenig in den Vollzug der Verwaltung ein wie Bauvorschriften, die den Bundestag zwingen, Brandschutzvorschriften zu erlassen. Ich halte das Argument für völlig fernliegend.

Was den von Ihnen gerügten Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip angeht – die Fragmentierung der Normgebung durch die EU-Richtlinie –: Ja, genau dieser Punkt treibt uns um – dass das Melden, sozusagen das Aufdecken von Verstößen gegen europäisches Recht in manchen anderen Ländern nicht so funktioniert, wie wir es uns wünschen. Das kann und muss angeglichen werden. Insofern liegt auch in diesem Punkt kein Verstoß vor.

Wir werden Ihren Antrag ablehnen, und das mit großer Überzeugung.

Mit großer Freude!

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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