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143. Sitzung
Donnerstag, 30. Januar 202019. Wahlperiode, 143. Sitzungzur Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenKOM(2018) 218 endg.; Ratsdok. 8713/18
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Vielen Dank, Herr Präsident, für die Zulassung. – Herr Dr. Hirte, Sie haben ja ausgeführt, dass diese Whistleblower-Richtlinie zum Beispiel dazu diene – in diese Richtung wollten Sie gehen –, Vergaberechtsverstöße aufzudecken. Es sollte also quasi die Verschwendung von Geldern der EU aufgedeckt werden, und wir als AfD sollten das begrüßen. Das ist aber nur ein sehr kleiner Teil davon.

Sie wissen ja auch ganz genau, dass die Konferenz der Justizminister im November die Forderung an die Regierung gestellt hat, dass die Umsetzung per Gold-Plating auf nationales Recht ausgeweitet werden sollte.

Ich habe es von Anfang an im Ausschuss gesagt, dass zu erwarten ist, dass hier wieder Gold-Plating durch Deutschland erfolgt

Es gibt eine deutsche Rechtsprechung dazu!

und dass durch diese Hintertür die quasi polizeiliche Kontrolle von Gewerbe und Behörden durchgesetzt werden soll, wie es die EU dauernd macht. Deswegen: Bitte werfen Sie nicht diese Nebelkerzen. Schon der zugrundeliegende Ansatz ist zu verurteilen, und es wird – wie von dieser Bundesregierung zu erwarten – durch Gold-Plating noch schlimmer gemacht.

Beifallbei der AfD

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