Für die Realisierung unserer Verkehrsinfrastrukturvorhaben muss sich eine Planungs- und Beteiligungskultur etablieren, die sich auf allen Seiten durch ein offenes und vor allem lösungsorientiertes Miteinander auszeichnet. Vorbehalte betroffener Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden. Zugleich lohnt es sich im Sinne der Projektoptimierung, den vor Ort artikulierten Sachverstand zu nutzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das steht im Vorwort des „Handbuches für eine gute Bürgerbeteiligung“, und das gibt es bereits seit 2014 – ein hervorragendes Werk; ich empfehle es jedem und jeder zur Lektüre.
Aber was ist das Problem? Es wurde hier schon angesprochen: Die Anwendung dieses Handbuches ist nicht verpflichtend. Warum wird es so selten angewandt? Zum einen kostet gute Bürgerbeteiligung Geld. Zum anderen glauben immer noch viele Planer und Planerinnen, gute Bürgerbeteiligung koste zu viel Zeit. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein gravierender Fehler.
Wir brauchen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, einen verstärkten Ausbau von Bahn und Wasserstraßen. Wir haben in diesem Haus für alle Verkehrsträger, aber insbesondere für diese beiden sehr viel Geld zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass die Menschen in diesem Lande von uns nicht nur erwarten, dass wir das Geld zur Verfügung stellen, sondern auch, dass wir dafür sorgen, dass damit die dringend benötigte Infrastruktur auch gebaut werden kann.
Aber jede Baumaßnahme belastet die Anwohnenden durch Lärm, durch Erschütterungen, durch Flächenverbrauch. Natürlich: Wer davon betroffen ist, wird sich auch mit einer Klage zur Wehr setzen. Unsere Idee ist jetzt: Wenn wir diese vorgezogene Bürgerbeteiligung machen und die ganzen Bedenken jetzt schon im Vorfeld aufnehmen, dann wird es später, bei den Erörterungsterminen, weniger Probleme geben. Das heißt, wir können schneller bauen und nicht langsamer.
Aber die Frage ist: Was ist gute Bürgerbeteiligung? Gute Bürgerbeteiligung ist nicht das, was ich eben gehört habe; es geht nicht um die Frage, ob wir bauen oder nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ob haben wir im Bundesverkehrswegeplan geklärt. Das ist erledigt. Gute Bürgerbeteiligung heißt aber, dass man sich über das Wie Gedanken macht, und zwar nicht so, dass einem die Varianten eins und zwei hingeschmissen werden, und dann kann man wählen, und das war’s. Gute Bürgerbeteiligung heißt vielmehr: Die Menschen werden von Anfang an bei der Entwicklung dieser Varianten einbezogen. Das wollen wir mit diesem Gesetz realisieren.