Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns ja wieder mit dem Statusfeststellungsverfahren. Vor drei oder vier Wochen haben wir hier ja bereits einen ähnlichen Antrag der FDP diskutiert; darauf haben mehrere Vorredner auch schon hingewiesen.
Ich habe bei „Rubikon“ nachgeschaut und habe gemerkt, dass es praktisch nur einen Unterschied gibt, nämlich dass im ersten Antrag der FDP Herr Dr. Sattelberger vergessen worden ist.
Und deshalb gibt es einen neuen Antrag.
Offensichtlich sind Sie von der FDP sich nicht einig; denn es ist ja bezeichnend – normalerweise sind ja die Arbeitsmarktpolitiker mit zuständig für diese Frage –, dass der Kollege Vogel diesmal nicht in der ersten Reihe sitzt. Er sitzt ganz weit hinten, beobachtet das jetzt einmal von der Hinterbank.
Lieber Johannes Vogel, mir ist einfach aufgefallen: Also, offensichtlich habt ihr von der FDP jetzt eine linke und eine rechte Abteilung für die Behandlung von einzelnen Fragen. Das ist ja wirklich hervorragend.
Viel Spaß dabei! Aber – ich sage es ganz ernsthaft –: Die Zeit ist uns eigentlich zu schade, die fast gleiche Vorlage einer Fraktion gleich unter zwei Tagesordnungspunkten diskutieren zu müssen, weil da in der Regel nicht viel Neues rauskommen kann.
Es ist ja so, dass sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigt; wir haben es auch im Koalitionsvertrag hinterlegt. Aber es geht nicht nur um die Freelancer, sondern es geht um eine grundsätzliche Beurteilung, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, und es geht auch um Abgrenzungen. Der Inhalt des Antrags unterscheidet sich ja nicht groß von den Vorschlägen, die im ersten Antrag, für den Johannes Vogel hier gekämpft hat, enthalten sind.
Es wird eine Positivliste gefordert. Die FDP hat sich ja auf der linken Seite und rechten Seite darüber Gedanken gemacht; aber sie hat noch keine Kriterien für eine Positivliste aufgestellt.
Auch eine Positivliste bedeutet, dass eine Abgrenzung vorgenommen wird. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, es wird schließlich auch wiederum möglicherweise Streitfälle darüber geben, ob jemand als selbstständig zu beurteilen ist oder als Arbeitnehmer oder als jemand, der in arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit gearbeitet hat. Das bedeutet letztendlich auch Streit.
Obwohl Sie in Ihrer Beurteilung der Rentenversicherung eine, gelinde gesagt, sehr subjektive Einstellung unterstellen, möchte ich durchaus darauf hinweisen, dass bei den ganzen Streitverfahren im vergangenen Jahr 65 Prozent der Anträge positiv verbeschieden worden sind. Im Jahr vorher waren es 62 Prozent. Also, ich sehe das Problem gar nicht. Ich glaube, dass wir auch bei einem neuen Verfahren ähnliche Ergebnisse haben werden, dass nämlich bei Gerichtsentscheidungen die Entscheidungen der Rentenversicherungen zu 70 Prozent bestätigt werden. Das Ganze ist also ein ähnlicher Fall.
Dass es Irrtümer in einer Beurteilung geben mag, ist menschlich und liegt in der Natur der Sache. Das ist bedauerlich und kann dann möglicherweise in einem weiteren Verfahren begradigt werden. Aber alles, was Sie vorschlagen, würde nicht dazu führen, dass wir dann eine heile Welt und eine heile Beurteilung haben.