Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in der vergangenen Sitzungswoche darüber diskutiert. Wir diskutieren in dieser Sitzungswoche wieder darüber. Es ist ja richtig, dass wir über Vereinfachungen im Planungsrecht bei Verkehrsprojekten sprechen, weil wir wollen, dass wir mit den Rekordinvestitionsmitteln schnell und zügig bei Sanierungs-, Ausbau- und vor allem bei Neubauprojekten vorankommen, meine Damen und Herren.
Wir haben in der vergangenen Woche zwei wesentliche Gesetze dazu beschlossen, nämlich erstens das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, also die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Bundestag in Einzelfällen Verkehrsinfrastrukturprojekte genehmigen kann. Mit einem Gesetz wie diesem machen andere Länder, zum Beispiel Dänemark, exzellente Erfahrungen. Zweitens haben wir das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Dadurch muss zum Beispiel für den Ersatzneubau einer Brücke gar nicht mehr zwingend ein vollständiges Genehmigungsverfahren erfolgen. Das zeigt: Die Planungsbeschleunigung ist ein Schwerpunkt dieser Koalition. Wir reden nicht nur darüber; wir handeln auch, meine Damen und Herren.
Die Wahrheit ist doch: Wir alle, die wir hier sitzen, kennen doch Projekte aus unseren Wahlkreisen und erinnern uns an Gespräche mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, mit Bürgerinitiativen, die oft über Jahrzehnte mit uns darüber diskutieren, wie wir Projekte vorantreiben können. Und die Wahrheit ist: Wir sagen allzu oft den Satz: Das Geld ist ja da, allein es fehlt an dem rechtsbeständigen Planungsfeststellungsbeschluss.
Deshalb ist es genau richtig, dass wir als Verkehrspolitiker in dieser Koalition und dass unser Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsschwerpunkt darauf gesetzt haben, dass wir auch bei der Planungsbeschleunigung vorankommen, dass wir Planungen feststellen und fertigstellen, aber dann endlich auch bauen, meine Damen und Herren. Dem dient dieses Gesetz.
Es ist auch angesichts der ehrgeizigen Klimaschutzziele wichtig, über die wir in diesem Haus viel sprechen. Die zu erreichen, wird uns nur gelingen, wenn wir auch eine Verlagerung des Verkehrs erreichen können. Und so trägt insbesondere die Elektrifizierung beim Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs dazu bei, dass wir die Berufspendler möglicherweise schneller vom Pkw auf die Schiene bringen. Das ist nur dann attraktiv, wenn sich die darauf verlassen können und der Zug auch tatsächlich kommt. Auch dazu leisten wir mit diesen Gesetzen einen Beitrag.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass ein Hebel beim Ausbau von klimafreundlicher Mobilität darin bestehen muss, dass wir das Planungsrecht modernisieren, aber dass es auch eine Daueraufgabe für uns alle bleibt. Deshalb haben wir weitergearbeitet. Deshalb haben wir uns mit Planungsexperten, aber auch mit Verwaltungsexperten unterhalten und diese Ideen aufgegriffen. Deshalb ist es ja auch begrüßenswert, dass die FDP uns heute mit ihrem Antrag die Gelegenheit gibt, noch mal ausgiebig im Deutschen Bundestag darüber zu sprechen. Unterstützen Sie uns bei unseren Gesetzen! Dann werden wir sie gemeinsam vorantreiben.
Aber, meine Damen und Herren, mit Blick auf die Grünenfraktion möchte ich schon sagen: Da vermisse ich den konkreten Vorschlag, wie wir irgendwie die Planungen in Deutschland beschleunigen können.
Nein, fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Grünen gar kein Interesse daran haben, dass Planungen in Deutschland schneller gehen.
Ihr Landesverkehrsminister in Baden-Württemberg fällt vielmehr dadurch auf, dass er sich zum Beispiel gegen die Aufnahme der Gäubahn – das ist die bedeutende Strecke in Baden-Württemberg; Sie sehen es mir als Baden-Württemberger nach – zwischen Stuttgart und Zürich an der Schweizer Grenze in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ausgesprochen hat. Im Gegenteil: Er spricht sogar noch eine Warnung an alle anderen Länder aus. Er prophezeit: Wer ein Projekt verhindern will, der soll es am besten in diese Liste schreiben.