Ich hoffe, Sie sind nicht überfordert damit, wenn man zum Ressort Fragen stellt.
Die in der EU-Nitratrichtlinie aufgeführten Maßnahmen enthalten aber keine expliziten Vorgaben über die Ausgestaltung. Es kommt nur darauf an, dass die Gewässerverunreinigung durch Nitrat verringert wird. Von 2008 bis 2014 haben sich die Nitratgehalte im Grundwasser zumindest nicht verschlechtert – zwar nicht besser, das gebe ich zu, aber nicht schlechter. Für die Zeit nach der Düngeverordnung 2017 gibt es noch keine neuen Messwerte. Finden Sie nicht auch, dass es vernünftiger wäre, bevor man etwas weiter verschärft, zumindest die Nitratwerte von 2014 bis 2019 abzuwarten, um zu beurteilen, ob die Düngeverordnung 2017 nicht doch schon irgendetwas gebracht hat? Da würde dann vielleicht auch die Digitalisierung helfen. – Danke.