Ich bin sehr dankbar für Ihre Frage, weil ich die Äußerungen, die in dieser Frage impliziert sind, in vielen Posts lese. Das gibt mir die Chance, Ihnen im Gesamtzusammenhang etwas zu erklären. Ich freue mich,
wenn entsprechende Posts etwas korrigiert werden; es gehört dazu, dass wir ehrlich miteinander umgehen und auch sach- und faktenorientiert.
Ein erster Punkt. Es gibt mitberatende Ministerien – das wissen Sie wahrscheinlich –, deren Einvernehmen eingeholt wird. Das sind zum Beispiel das BMF, das BMU und das BMJV. – So viel dazu.
Zu Ihrer zweiten Frage. Mir ist auch aufgefallen, dass Sie in Ihren Pressemitteilungen ein bisschen was verwechselt haben.
– Von der FDP. Ich habe Sie jetzt zusammen gesehen. – Es kann vorkommen, dass man etwas verwechselt. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Zweitverfahren eröffne oder ob ich die Klage erhebe. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Sie wissen, dass das Zweitverfahren eröffnet worden ist. Über die Klageerhebung entscheidet die EU-Kommission erst – das haben wir immer so kommuniziert; alles andere wäre ja auch ein bisschen komisch –, wenn der Tag der Bundesratsbefassung verstrichen ist. Denn es gibt Bedingungen, die die Kommission an uns gestellt hat.
Eine der Bedingungen ist, dass sich der Bundesrat am 3. April – weil das die Zeitkaskade ist, die uns noch zugestanden worden ist – damit beschäftigt. Eine zweite Bedingung ist,
dass sich substanziell nichts an dem Vorschlag ändert, den wir mit der EU-Kommission abgesprochen haben. – So viel kann ich Ihnen sagen.
Natürlich kann die Kommission jetzt noch nicht sagen, ob sie Klage erhebt, weil das Verfahren noch gar nicht beendet ist, weil erst der Bundesrat noch seine Stellungnahme abgeben muss.
Erstens bitte ich, weiterhin sowohl bei Fragestellung als auch bei Beantwortung auf das optische Signal zu achten und sich entsprechend zeitlich zu beschränken. Das passt dann wahrscheinlich auch in die Posts der Liveberichterstattung hinein, die hier parallel läuft; denn alles, was über eine Minute hinausgeht, bekommen Sie auch nicht in die verdoppelte Zeichenzahl eines Tweets.
Für all diejenigen, die sich mit dem komplexen Thema hier beschäftigen wollen, sei mir der Hinweis gestattet: Spätestens morgen früh gibt es auch das exakte Stenografische Protokoll unserer Verhandlungen hier, sodass man sich nicht nur mit Auszügen befassen muss, sondern tatsächlich auch Rede und Gegenrede entsprechend nachvollziehen kann.
Die nächste Frage stellt jetzt der Kollege Hans-Georg von der Marwitz.