Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, zu im Verhältnis zu früheren Sitzungen nicht ganz so später Stunde – es hätte noch schlimmer kommen können; das muss man sagen – kommt das Beste wie üblich zuletzt.
Es folgt eine ernstzunehmende Debatte; denn das Strafrecht ist – so wird es jedenfalls genannt – das schärfste Schwert des Rechtsstaates, und entsprechend sorgsam sollten wir mit seiner Anwendung sein.
Allerdings: Der Grundsatz, das Strafrecht sei Ultima Ratio staatlichen Handelns, wird vom Gesetzgeber, so scheint es uns, schon lange nicht mehr beachtet. Wir häufen fortlaufend neue Strafvorschriften an, ohne den Nachweis ihrer Erforderlichkeit zu verlangen. Und wir verzichten auf eine fortlaufende Überprüfung des Normenbestandes dahin gehend, ob die bestehenden Vorschriften geänderten Bedingungen im gesellschaftlichen Leben noch entsprechen. Was 1870 oder 1970 strafwürdig war, ist es heute oft nicht mehr. Die Majestätsbeleidigung ist gestrichen worden, die Strafbarkeit homosexueller Handlungen auch. Die Gotteslästerung ist noch da. Die Internetkriminalität war 1870 eher noch unterentwickelt, und so brauchten wir neue Regelungen. Es gibt aber gleichwohl Regelungen, die überholt worden sind, wie der Scheckkartenmissbrauch oder die Nachbildung von Halbleitertopografien, meine Damen und Herren.
Ohne Evaluierung des Normbestandes entstehen also Wertungswidersprüche, und das ist nicht harmlos. Solche Wertungswidersprüche wecken nämlich Zweifel daran, ob das Strafrechtssystem insgesamt noch als gerecht betrachtet werden kann. Ein klassischer Wertungswiderspruch ist das Zuparken eines Behindertenparkplatzes in der Innenstadt – das ist eine Ordnungswidrigkeit, wie wir alle wissen – und das Schwarzfahren in der Straßenbahn; das ist eine Straftat. Diesen Wertungswidersprüchen müssen wir nachgehen.
Unsere Strafjustiz – so wird immer wieder beklagt –, ist überlastet. Viele Verfahren werden geführt ohne Sanktionsentscheidung, aber gleichwohl verbrauchen diese Verfahren ein enormes Maß an personellen und sachlichen Ressourcen. Wir wollen, dass sich Strafrecht und Strafverfolgung auf erhebliches Unrecht konzentrieren, um dort mit der gebotenen Schnelligkeit, Gründlichkeit und Wirksamkeit zu handeln.
Wenn wir das Strafrecht als wirksames Mittel zur Bekämpfung von erheblichen Straftaten erhalten wollen, dann müssen wir eben den Normbestand überprüfen. Eine schlichte Fortsetzung der bisherigen Strafrechtspolitik wäre auch schon mit Blick auf die Ressourcen der Strafjustiz nicht wirklich verantwortbar.
Der Weg der unreflektierten, inflationären Strafrechtsgesetzgebung und der damit verbundenen Fehlleitung von Ressourcen ist sogar für den Rechtsstaat insgesamt gefährlich; denn hier kann bei Bürgern der Eindruck entstehen, dass einerseits die Übertretung von Strafnormen folgenlos bleibt, während andererseits Taten, die allgemein als strafwürdig empfunden werden, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt werden.
Das führt zu einer Bedeutungserosion des Strafrechts, der wir als Rechtsstaatspartei entgegentreten wollen. Anders gesagt: Verbote auszusprechen, ist einfach; das ist billig, das kostet nur die Druckerschwärze für den Druck des Gesetzblatts. Verbote durchzusetzen, erfordert Ressourcen, und davon haben wir nicht unbegrenzt viele. Wir müssen uns also mit der Frage auseinandersetzen, welche Normen wir brauchen, welche unverzichtbar sind und wie wir sie durchsetzen wollen.
Mit diesem Antrag wollen wir der Bundesregierung den Auftrag erteilen, die notwendige Überprüfung zu beginnen. Mögliche Ansätze zeigen wir in diesem Antrag reichlich auf.
Ich freue mich auf eine, so hoffe ich doch, sachliche Diskussion über diesen Antrag.
Vielen Dank.