Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Die FDP schlägt eine Überprüfung einiger Straftatbestände vor. Das ist ein legitimer Ansatz. In der Tat kann man sich, wenn Statistiken zeigen, dass Straftatbestände keine Anwendung mehr finden, darüber unterhalten, diese abzuschaffen.
Eines will ich aber klar sagen: Es ist das Kernelement einer wehrhaften Demokratie und eines starken Rechtsstaates, dass die Normen, die wir uns hier geben, konsequent durchgesetzt werden. Deswegen ist es richtig, dass wir in der nächsten Woche Straftatbestände verschärfen, um gegen die rechten Attacken im Netz und auch in der analogen Welt etwas tun zu können. Das ist das Zeichen einer wehrhaften Demokratie und eines starken Rechtsstaates. Da macht es Sinn.
Wenn in Krankenhäusern immer häufiger das medizinische Personal attackiert wird oder wenn Kommunalpolitiker üblen Anfeindungen im Netz ausgesetzt sind, wenn Beleidigungen millionenfach über das Internet, über die sozialen Netzwerke verbreitet werden oder wenn engagierte Bürger mit Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen überzogen werden, dann muss der starke Rechtsstaat Flagge zeigen. Das können wir nicht dulden. Deswegen müssen wir die Verschärfung der Straftatbestände nächste Woche auf den Weg bringen.
Nun bringen die besten Gesetze nichts, wenn wir zu wenig Personal in den Polizeirevieren und in den Gerichten haben. Deswegen ist es in der Tat notwendig, dass der Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt wird, dass die 220 Millionen Euro von den Ländern tatsächlich für 2 000 zusätzliche Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in die Hand genommen werden. Eines kann nicht sein, nämlich dass wir Personalengpässe nutzen, um Straftatbestände oder Normen abzuschaffen. Nein, wir müssen in Personal investieren, um unsere freiheitliche Gesellschaft zu verteidigen. Ich sage das so deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In der Tat: Ich kann dem FDP-Antrag in einigen Punkten zustimmen.
Wir sollten eine strafrechtliche Entrümpelungsaktion starten und uns anschauen, ob ein einzelner Straftatbestand tatsächlich noch genutzt wird. Aber ich finde: Sie haben es sehr allgemein formuliert. Sie hätten schon etwas präziser sein können. Ich glaube, es wäre sinnvoller, wenn sich Rechtspolitiker der vernünftigen Fraktionen treffen und eine solche strafrechtliche Entrümpelungsaktion vorbereiten würden. Ich glaube, das würde eher zum Ziel führen.
Ich möchte ausdrücklich daran erinnern: Wir haben in dieser Wahlperiode bereits Straftatbestände abgeschafft, zum Beispiel die sogenannte Majestätsbeleidigung. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen: Wenn wir schon dabei sind, Straftatbestände abzuschaffen, dann ist festzustellen: Es fehlt in Ihrer Liste einer, dessen Abschaffung, wie ich finde, überfällig ist. Wenn schwangere Frauen in schwierigen Situationen Informationen brauchen, dann müssen wir ihnen das schnell und einfach ermöglichen, auch um Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.
Lassen Sie uns, wenn es um die Abschaffung von Straftatbeständen geht, mit dem § 219a StGB beginnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.