Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich fange einmal von hinten an: Es wäre für den Entscheidungsprozess im Bundestag und im Bundesrat sicherlich förderlich, wenn es ein Gesetz aus einem Guss wäre. Dass man es jetzt auseinandergenommen hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Politisch ist man immer leicht in der Lage, mit einer klaren Zeitschiene eine Intervention in den Markt zu beschließen, wie das auch beim Atomausstieg der Fall gewesen ist, als man beschlossen hatte, wann der letzte Block vom Netz zu nehmen ist. Demzufolge müssen wir mehr oder weniger unabhängig von den Revisionsterminen, die wir haben, durchsetzen – das steht der Politik zu –, dass die Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit usw. usf. im Blick behalten werden.
Bei allen anderen Maßnahmen der Strukturförderung sind wir natürlich von den Reaktionen des Marktes und der Investoren, aber auch vieler anderer Mitwirkender abhängig. Die Menschen müssen das Vertrauen in uns weiterhin aufrechterhalten. Sie müssen sehen, dass wir es ernst meinen, und sicher sein, dass sie nicht wegziehen müssen. Wenn diese Menschen abwandern, dann fehlen sie als Fachkräfte für Neuinvestitionen, für die Wertschöpfung. Sie müssen dort bleiben, weil sie merken: Es geht los. – Wir machen nicht nur Innovationsförderung, sondern es sind wirklich Investitionen in echte Arbeitsplätze möglich, möglichst mit „IG BCE“-Standards, gutbezahlte Arbeitsplätze, um langfristig in dieser Region zu bleiben.
Der Punkt ist, dass wir das logischerweise nicht in einem Gesetz verordnen können. Wir können Konzerne usw. usf. nicht dazu verpflichten, dort in den folgenden Jahresscheiben Arbeitsplätze zu schaffen; das wissen wir beide und alle, die hier im Raum sind, sicherlich ganz genau. Deswegen ist es umso wichtiger, dass das, was die Kommission empfohlen hat – es war kein einfacher Kompromiss, der da damals organisiert wurde –, auch wirklich erkennbar ist. Wir können nicht nur davon reden, Anreize zu schaffen im Sinne von „Wir fassen das Beihilferecht irgendwie an“, sondern es muss klar sein, dass mit der Kommission etwas kommt, und zwar für die Kernreviere und diese Regionen. Es muss klar sein, dass wir regional im Bereich der entsprechenden Genehmigungsverfahren und damit auch der Dinge, die Naturschutz und Umweltschutz betreffen, gegebenenfalls Kompromisse machen, nicht im Sinne dessen, dass wir etwas aushebeln, sondern dass wir temporär Investitionen befördern, die ansonsten dort nicht stattfinden würden.
Wichtig ist vor allen Dingen, dass es eine Finanzierungssicherung gibt. Sie als Haushaltsgesetzgeber haben es voll in der Hand, dass wir nicht nur für die nächsten zwei Jahre eine ungefähre Größe haben – wir wissen ja, was im Haushaltsentwurf bzw. im Haushalt steht –, sondern dass wir erkennen, dass wirklich 2 Milliarden Euro pro Jahr für die Dauer von 20 Jahren da sind.
Wie gesagt, wenn kein Sonderfonds möglich ist, sollte zumindest eine klar verbindliche Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben werden, die wie bei den entsprechenden Verwaltungsabkommen bei der Bergbausanierung faktisch für eine Sicherheit sorgt, damit die Investoren wissen, dass sie als Konzerne mit beihilferechtlichen Erleichterungen, mit Förderungen rechnen können, die heutzutage maximal noch den KMUs zustehen und mit denen allein wir nichts bewirken würden.
Also: Wenn wir in der Richtung wieder eine Annäherung an die klaren Empfehlungen und auch konkret an die finanziellen Zusagen erreichen, dann werden wir etwas bewegen.
Auf jeden Fall – das sage ich noch einmal in Richtung der AfD-Fraktion, die ich vorhin hören konnte –: Es gibt keinen Weg daran vorbei, in Deutschland diesen Weg konsequent fortzusetzen. Wir sind in der Verantwortung für das Industrieland und für zukünftige Arbeitsplätze gezwungen, die Klimapolitik verantwortlich und offensiv nach vorne zu bringen. Dafür müssen wir auch Geld in die Hand nehmen, und dafür müssen wir klare Zeichen setzen. Dann glauben die Menschen uns auch weiterhin, und dann marschieren sie mit uns weiter in dieser Konsensgesellschaft.