Vielen Dank, Herr Kollege. – Auch das ist eine Entscheidung aus den letzten Tagen, mit der wir natürlich umgehen wollen und müssen. Dieses Haus hat mit Mehrheit ein Gesetz beschlossen, und jetzt haben wir eine andere Rechtslage dadurch, dass dieses Gesetz im Grunde nicht mehr anwendbar ist. Damit müssen wir als Gesellschaft, aber auch wir als Bundestag und als Bundesregierung umgehen. Die Gespräche laufen ja auch schon, soweit ich das wahrnehme. Sie fragen, wie wir mit Blick auf unsere nachgeordnete Behörde mit der Entscheidung umgehen, wenn Anträge auf Medikamente zur Selbsttötung gestellt werden. Wir werten das Urteil aktuell noch aus. Es enthält auch eine sehr klare Ansage, dass es keinen Anspruch gegenüber Dritten darauf geben kann, entsprechende Beihilfe zur Selbsttötung zu bekommen. Jetzt ist die Frage, was aus dieser Formulierung „Es gibt keinen Anspruch darauf“ für behördliches Handeln folgt. Darüber sind wir im Gespräch und in der Auswertung.