Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sehen natürlich ausdrücklich Ausnahmen gerade für das Aufrechterhalten des Betriebs in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Wichtig ist, dass dann alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Pflegekräfte, aber vor allem auch die pflegebedürftigen Patienten zu schützen.
Das hieße – jetzt nicht bei jemandem, der positiv getestet worden ist, sondern da, wo es einen Verdacht gibt oder ein Kontakt bestanden hat –, mit Schutzmasken zu arbeiten, dort möglicherweise eine tägliche Testung zu machen. Solange diese Tests negativ ausfallen, kann dort weitergearbeitet werden. Die ersten Krankenhäuser machen das genau so oder mit ähnlichen Maßnahmen und können damit die Arbeitsfähigkeit erhalten.
Am Ende muss man in der konkreten Situation vor Ort immer abwägen: Welche gesundheitlichen Folgen hätte und hat es, wenn die Pflegekräfte auch bei einem möglichen Verdacht auf eine Infektion arbeiten würden, in Relation dazu, dass sonst keine Pflegekräfte da wären, um pflegebedürftige oder kranke Menschen zu versorgen? Das ist am Ende natürlich in der jeweiligen und möglicherweise zugespitzten Situation regional, wie es auch in Heinsberg der Fall war und ist, anders abzuwägen als da, wo bisher nur relativ wenige Fälle – solche Regionen gibt es auch noch in Deutschland – aufgetreten sind.