Jetzt sage ich auch mal: Hochverehrte Frau Präsidentin! Und: Liebe Demokratinnen und Demokraten hier im Raum! Dieses Parlament ist unter anderem dafür da, die UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Land voranzutreiben, umzusetzen. Und das Bundesteilhabegesetz, über das wir heute reden, sollte ein Beitrag zur Umsetzung sein. Aber ich sage Ihnen – das wird Sie nicht verwundern –: Es war eben nicht genug.
Ich bekomme ständig Mails von Werkstattmitarbeiterinnen und Werkstattmitarbeitern, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen und dabei nicht unterstützt werden.
Noch immer berichten Menschen davon, wie sie – Frau Tack, das wissen Sie auch – um jedes bisschen Unterstützung kämpfen müssen.
Die Klagen und Beschwerden über die Bürokratie in diesem Bereich nehmen schier kein Ende. Jeder, der in dem Bereich tätig ist, weiß das auch. Und jeder weiß auch, dass das Bundesteilhabegesetz diese Probleme eben nicht löst. Es pflastert und flickt, es macht hier und da etwas, aber es löst diese Probleme nicht, und es stellt immer noch nicht den Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Politik, die wir betreiben müssen.
Und Sie wissen: Ich bin nicht alleine mit dieser Kritik. Schon als die ersten Informationen über dieses Gesetz bekannt geworden sind, standen alle Seiten auf den Barrikaden: auf der einen Seite die Kommunen und Länder, die gesagt haben: „Das wird alles zu teuer“, auf der anderen Seite die Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind und vom ersten Moment an davor gewarnt haben, dass das Gesetz nicht weit genug geht, und die vor solchen Sachen wie beispielsweise der „5 aus 9“-Regelung gewarnt haben. Sie waren es auch, die das abgeräumt haben, die es verhindert haben. Das ist nicht selbsttätig hier im Parlament entstanden.