Hochverehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das ist nun heute das vorläufige Ende eines relativ unwürdigen Schnellverfahrens zur Beratung dieses Gesetzentwurfes.
Es geht neben relativ unstreitigen Bereichen im SGB III, beispielsweise zur Verlängerung der Maßnahmen für Assistierte Ausbildung oder dem Saison-Kurzarbeitergeld für Gerüstbauer, um nichts weniger als etwa um den Zugang sehbehinderter Menschen, von Menschen mit motorischen und kognitiven Störungen zu Websites, zur digitalen Infrastruktur und damit um nichts anderes als um ihren Zugang in die Welt von heute und morgen.
Die Regierung, Herr Dr. Bartke, hat an dieser Stelle bei Menschen mit Behinderungen viel Vertrauen verspielt. Die Richtlinie ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen; das Umsetzungsdatum ist seit 2016 bekannt. Dann ist es schon eine Zumutung, wenn die Verbände und die Sachverständigen für die Anhörung am Montag dieser Woche, auf die Sie hingewiesen haben, eine Woche Zeit haben für ihre Stellungnahmen, und heute machen wir weiter, indem wir dieses Verfahren nach erster Befassung im Ausschuss vor acht Tagen, bei der wir nicht einmal Zeit hatten, zu beraten, nach der Anhörung am Montag dieser Woche und der abschließenden Beratung im Ausschuss gestern in zweiter und dritter Lesung heute beenden.
All das, was die gemeinsamen Lehren gewesen sind aus der großen Partizipation der Verbände, der Angehörigen, der Betroffenen im Bereich des Bundesteilhabegesetzes in der vergangenen Wahlperiode, ist hier missachtet worden, und das verursacht einen großen Schaden bei den Betroffenen und ihren Angehörigen.
Es verwundert auch nicht, dass dann im Ergebnis relativ wenig herauskommt. Der zunächst, Frau Staatssekretärin, vorgelegte Entwurf der Regierung war insgesamt untauglich. Das ist ja durch die Änderungsanträge, die auch von den regierungstragenden Fraktionen jetzt vorgebracht worden sind, deutlich geworden. Ich will, damit ich das nicht alleine vortragen muss, die Sachverständige Frau Dr. Arnade zitieren, die das Gesetz bewertet mit:
Dieses Gesetz ist kleinmütig und rückwärtsgewandt. Ohne Not wird hier eine Zwei-Klassen-Digitalisierung realisiert …
Ganze Bevölkerungsgruppen würden erst einmal von der Teilnahme am digitalen Fortschritt ausgeschlossen. – Das ist die Bewertung noch nach den Änderungsanträgen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der große Wurf im Bereich der Digitalisierung, im Bereich der Barrierefreiheit ist das nicht.
– Das ist die gleiche Meinung, die ich auch habe, Frau Kollegin Tack.
– Ja, an dieser Stelle durchaus.
Wäre der Regierungsentwurf angenommen worden – auch das kann man nicht vermeiden zu betonen –, hätte es nicht nur keine Verbesserungen, sondern sogar Verschlechterungen gegeben. Beispielsweise waren im Regierungsentwurf die grafischen Programmoberflächen überhaupt nicht benannt.
Es hätte, wenn es darum geht, sich als öffentliche Stelle im Netz barrierefrei zu präsentieren, weitestgehende Ausnahmetatbestände gegeben – ohne große Begründungspflicht. Der Regierungsentwurf war deswegen nicht zustimmungsfähig.
Deswegen gab es nach der Anhörung auch gemeinsame Änderungsanträge. In der Sache sind die sechs Änderungsvorschläge, die die Freien Demokraten dazu eingebracht haben, durchgekommen.
Deswegen haben wir heute einen Entwurf, der zustimmungsfähig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will noch mal darauf hinweisen: Beispielsweise bei Elster, bei der AusweisApp, bei der elektronischen Gesundheitskarte wäre der Wegfall der grafischen Programmoberflächen zu einer Katastrophe geraten. Was die Einbeziehung der bundeseigenen Unternehmen angeht, hat Frau Staatssekretärin Griese zu unserer Freude erklärt, die Bundesregierung – das BMAS – habe ihre sechs Wochen alte Auffassung, die Deutsche Bahn AG sei nicht umfasst, noch geändert,
sodass wir an dieser Stelle jetzt auch einer Auffassung sind.
Damit bleiben aber noch einige Wünsche offen: Begründungspflicht beispielsweise für Befreiungstatbestände; wenn barrierefreie Informationen nicht zur Verfügung stehen, diese auf anderem Weg zur Verfügung stellen; insbesondere ein stärkerer Blick auf barrierefreie Arbeitsplätze bei den öffentlichen Stellen.
Aber im Ergebnis werden die Freien Demokraten heute trotzdem zustimmen.
Wir erkennen die positiven Aspekte insbesondere im Bereich des SGB III, bei der Assistierten Ausbildung, bei den Gerüstbauern.
Geschätzter Kollege Oellers, geschätzter Kollege Bartke, wir nehmen Ihre Aussage ernst, dass Sie die Wirkung dieses Gesetzes beobachten und gegebenenfalls nachsteuern werden. Wir wünschen uns sehr – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –, dass wir beim kommenden Verfahren auch die Befindlichkeiten und die Wünsche der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der Verbände wieder ernst nehmen können. Dann sind wir gemeinsam auf einem guten Weg.
Herzlichen Dank.