Frau Rüffer, ich schätze ja wirklich Ihr Engagement. Aber wenn Sie hier das Thema „Zugang von Menschen aus Werkstätten zum ersten Arbeitsmarkt“ ansprechen, dann frage ich Sie vor dem Hintergrund, dass wir das Budget für Arbeit eingeführt haben: Warum nutzt denn in Baden-Württemberg – ich komme aus Baden-Württemberg;
Sie wissen das wahrscheinlich; man hört es auch – der grüne Sozialminister nicht die Chance, über die bundesweiten Standards hinauszugehen und im Umsetzungsgesetz für Baden-Württemberg ein richtig gutes, innovatives Budget für Arbeit zu schaffen? Warum macht denn das Ihr grüner Sozialminister in Baden-Württemberg nicht? Warum nutzt er die Chancen des Bundesteilhabegesetzes nicht?
Ich frage Sie weiter, Frau Rüffer. Sie sagen, wir würden keine Individualisierung von Leistungen einführen. Genau das ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten: dass das Geld den Menschen folgt, dass die Teilhabeleistungen individuell bestimmt werden. Ich frage Sie: Warum funktioniert genau das in Baden-Württemberg nicht?
Warum gibt es in Baden-Württemberg ein Umsetzungsgesetz mit einer Übergangsregelung bis Ende 2021, wodurch quasi der jetzige Leistungstatbestand fortgeschrieben wird und weswegen sich die Leute fragen, warum es zu keiner Leistungsverbesserung, sondern zu einer Verkomplizierung kommt. Das liegt nicht in der Verantwortung des Bundes, sondern in der Verantwortung des grünen Sozialministers Manne Lucha in Baden-Württemberg.
Warum wird in Baden-Württemberg das Gesetz nicht so umgesetzt, wie wir es als Bundesgesetzgeber gewollt haben?
Die Grünen hätten es doch in der Hand. Warum passiert das nicht?
– Ja, Sie von den Grünen schreien. Sie wissen auch, dass wir Föderalismus haben und dass wir eine gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung haben. Warum funktioniert es gerade dort, wo die Grünen die Verantwortung haben, in Baden-Württemberg, nicht?