Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich gebe zu: Es fällt mir schwer, in einer solchen Situation, in solchen Zeiten über Umsatzsteuern zu sprechen. Aber ich werde es trotzdem versuchen.
50 Milliarden Euro Steuergelder stehlen Kriminelle mit Umsatzsteuerkarussellen in Europa jedes Jahr. Dabei werden Handys oder Autoteile durch Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten im Kreis verkauft; daher der Name „Karussell“. Ein Unternehmen in der Kette stellt die Umsatzsteuer auf seine Verkäufe zwar in Rechnung, führt die Steuer aber nicht ab. Bis der Staat dem Unternehmen auf die Schliche kommt, hat es sich zumeist in Luft aufgelöst. Allein in Deutschland geht es um bis zu 14 Milliarden Euro jährlich, die für Krankenhäuser und Schulen fehlen. Wir müssen dagegen nationale Sofortmaßnahmen in Angriff nehmen, aber auch Reformen auf Ebene der EU; denn die Umsatzsteuerregeln werden auch in Brüssel gemacht.
Ein Münchner Staatsanwalt, der ein Experte für Umsatzsteuerkarusselle ist, hat in einer Anhörung des Bundestages auf Einladung meiner Fraktion folgende einfache Vorschläge für den Kampf gegen diese Finanzkriminalität gemacht.
Erstens. Gemäß dem Bürokratieentlastungsgesetz sollen neugegründete Unternehmen ab 2021 wie übrige Unternehmen auch ihre Umsatzsteuern quartalsweise melden dürfen, sofern sie erwarten, dass sie weniger Umsatzsteuern als 7 500 Euro im Jahr vereinnahmen. Der Staatsanwalt fürchtet aber, dass damit die Erweiterung eines Schlupfloches für Kriminelle einhergeht. Sie verzeichnen dann Millionen Phoenix-Umsätze und verschwinden über Nacht wieder vom Markt. Der Schaden ist nach drei Monaten dann bereits enorm.
Daher schlug der Staatsanwalt vor, dass nur die Finanzämter vor Ort über solche Befreiungen von der monatlichen Meldepflicht für neugegründete Unternehmen entscheiden sollten. Dies wäre ein minimalinvasiver Eingriff in das Gesetz, würde aber Strafermittlern enorm helfen.
Zweitens. Wir brauchen einen einheitlichen Umgang mit dem Entzug der Steuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es darf nicht sein, dass Betrügern eine Nummer entzogen wurde, während sie die andere Nummer weiter nutzen dürfen.
Drittens. Staatsanwälte müssen von Banken schneller Auskunft zu dubiosen Kontobewegungen erhalten. Wir wollen die Vorschrift in § 95 der Strafprozessordnung schärfen und zwei Wochen als maximale Antwortfrist für Banken gegenüber Staatsanwälten setzen. Wir brauchen ein kollektives Jagdfieber gegen Finanzkriminalität. Italien macht vor, wie Technologie im Steuervollzug helfen kann. Dort werden alle Umsatzsteuermeldungen elektronisch zentral erfasst und automatisiert geprüft, um Betrug zu bekämpfen.
Schließlich müssen wir in der EU mit den großen Reformen weiterkommen. Ein sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren könnte viele Probleme eindämmen. Dabei zahlt nur noch der Unternehmer Umsatzsteuer, der direkt an den Endkunden verkauft. Erstattungsanträge unter Zwischenhändlern, die bei den Karussellen zum Betrug genutzt werden, entfallen.
Die Vorschläge unseres Sachverständigen – des Münchner Staatsanwalts – kommen aus der Praxis der Strafverfolgung. Leute wie er nehmen jeden Tag den Kampf gegen Umsatzsteuerkarusselle und Finanzkriminalität auf. Seine Vorschläge wurden im Bundestag von allen Fraktionen als diskussionswürdig kommentiert. Wir bringen sie heute als Antrag ein und hoffen, unser Antrag ist für Sie ebenso diskussionswürdig.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.