Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat erkenne ich in diesem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, einen wichtigen Fortschritt in puncto Standortauswahlverfahren. Da ich, wie alle Redner vor mir heute, wenig Zeit habe, möchte ich nicht die Dinge wiederholen, die schon vielfach gesagt wurden. Es ist klar, was in dem Gesetzentwurf steht. Die Kategorisierung der verschiedenen Datentypen ist erläutert worden.
Einzig und allein möchte ich hier doch noch mal die Kritik aufgreifen, die auch vonseiten der Opposition, insbesondere vonseiten der Grünen, an diesen Gesetzentwurf herangetragen wurde; denn ich erkenne darin ein erhebliches Misstrauen gegenüber diesem Prozess. Ich will nicht von Aufkündigung des Prozesses sprechen, aber von einem Misstrauensvotum. Dieses Misstrauen ist genau das Gegenteil dessen, was wir alle doch im Zuge des Standortauswahlprozesses wollen.
Ich möchte noch mal ganz kurz qualifiziert darauf eingehen, was denn eigentlich an den Vorhalten dran ist. In der Tat gibt es gewisse Daten, die noch nicht gleich alle öffentlich sein werden. Das sind im Geologiedatengesetz, um es zu konkretisieren, die sogenannten Bewertungsdaten. Die machen nach Adam Riese 3 bis 5 Prozent aller Daten aus; die werden in der Tat noch nicht gleich öffentlich sein. Aber da mit der großen Keule zu kommen und zu sagen, dass die Transparenz nicht gewahrt sei, dass da keine Öffentlichkeit stattfinde,
ist insofern nicht gerechtfertigt, als dass alle Daten dem Nationalen Begleitgremium zur Verfügung stehen, auch den Experten, die das Nationale Begleitgremium hinzuziehen kann. Außerdem kann die Bundesgesellschaft für Endlagerung dann noch entscheiden, und zwar unter Rückgriff auf das Standortauswahlgesetz, wann der Fall eintritt, dass das öffentliche Interesse die privaten Interessen überwiegt. Also können sehr wohl auch im Rahmen dieser übrigbleibenden paar Prozentpunkte noch Entscheidungen gefällt werden, und das pro Öffentlichkeit, pro öffentlichem Interesse, also dass weiter gehend veröffentlicht wird.
Insofern halte ich es für absolut verfehlt, diesem Gesetzentwurf diesen Malus zu unterstellen, wie er hier heute unterstellt wurde; von politischem Versagen und dergleichen war ja die Rede.
Ich möchte dann auch noch darauf eingehen, inwiefern sich in den Alternativen, nämlich den Vorschlägen, die uns Dienstag früh, also vorgestern, um 8 Uhr in der Telefonschalte unterbreitet wurden, in puncto Transparenz eine Verbesserung ausgedrückt hätte. So wie ich es verstanden habe, wären die Grünen dazu bereit gewesen, den Gesetzentwurf mit zu verabschieden, wenn wir eine Veränderung vorgenommen hätten, die da lautet: Es gibt eine Regelung für Altdaten. Diese Altdatenregelung wäre in der Tat ein Mehr an Veröffentlichung, weil dann nämlich Daten noch nach 30 Jahren, wenn sie schon lange nicht mehr in Nutzung sind – also sogenannte Altdaten –, zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich frage mich wirklich: Ist der Umgang mit sogenannten Altdaten, die in der Tat jetzt nicht erfasst werden, dies wert? Die 3 bis 5 Prozent, die ich genannt habe, sind in den Altdaten enthalten.