Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte das nur ergänzen, nachdem Nina Scheer schon teilberichtet hat, was das Kompromissangebot war.
Kompromiss heißt immer, dass man bis an die Schmerzgrenze geht. Dazu waren wir bereit, weil für uns Grüne ein Kompromiss, ein Konsens, der eine möglichst breite Zustimmung findet, der die Länder umfasst, sodass nicht die Drohung mit dem Vermittlungsausschuss im Raum steht, und der auch hier breiter ist, als er es jetzt tatsächlich sein wird, sehr wichtig war. Deswegen wären wir bis an die Schmerzgrenze gegangen.
Das eine sind die Altdaten. Daten, die älter als 30 Jahre sind, sind in der Tat was anderes als Daten, die 5 Jahre alt sind, was wir eigentlich für angemessen halten. Das war weit entgegenkommend, wäre aber dynamisch gewesen. Das heißt, es ginge nicht nur um Daten, die heute älter als 30 Jahre sind, sondern um Daten, die grundsätzlich älter als 30 Jahre sind. Im Verlauf der Zeit hätte das viel eingeholt.
Das andere, was aber genauso wichtig ist, bezieht sich auf die zweite Phase. Die zweite Phase der Standortauswahl ist um einiges entscheidender als die erste; denn da geht es bereits richtig zur Sache. Für diese zweite Phase wollten wir eine Einfügung im Gesetz, und zwar gerade da, wo es um die Abwägung der Bundesgesellschaft für Endlagerung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem privaten Interesse geht. Wir als Gesetzgeber wollten in das Gesetz hineinschreiben, dass ab der zweiten Phase davon auszugehen ist, dass hier das öffentliche Interesse überwiegt.
Das waren die beiden Änderungsvorschläge, die wir gemacht haben und die Sie leider abgelehnt haben.