Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Konzepte vorgelegt, die auf Existenzsicherung von Unternehmen und Unternehmern zielen und mit denen die Arbeitnehmer, soweit eine Weiterbeschäftigung unmöglich wird, durch Lohnersatzleistungen von bis zu 87 Prozent der bisherigen Nettoverdienste unterstützt werden.
Von den 2 Billionen Euro öffentlicher Schulden, die wir seit der Finanzkrise 2008/2009 angehäuft haben, ist seither nichts getilgt worden. Die stets wiederholte Behauptung der Regierung, man habe in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet, ist daher – vorsichtig ausgedrückt – kühn. Ohne eine solche Vorbelastung hätten wir jetzt andere Handlungsmöglichkeiten.
Kleinbetrieben und Selbstständigen soll durch nichtrückzahlbare Zuschüsse die Last fixer und remanenter Kosten erleichtert werden. Dafür werden 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Mittel- und Großunternehmen werden staatsverbürgte Kredite im Volumen von 600 Milliarden Euro angeboten, um Insolvenzen zu vermeiden.
Verbunden mit dieser Liquiditätshilfe, meine Damen und Herren, ist jedoch automatisch der Anstieg der Fremdkapitalisierung aller Programmteilnehmer, weil Erlösausfälle kompensiert und nicht etwa Investitionen mit den neu aufgenommenen Schulden finanziert werden. Die im internationalen Vergleich unterfinanzierte deutsche Wirtschaft wird durch die zusätzlich steigende Fremdfinanzierung Ertragskraft verlieren. Die Sicherung der Fremdmittelversorgung muss daher flankiert werden durch ein Bündel fiskalischer Maßnahmen – diese Diskussion fängt an, sich durchzusetzen; vor ein paar Tagen war davon überhaupt noch nicht die Rede –, welche die Ertragskraft der Unternehmen stärken. Denn nur das wird weiterhelfen. Solche Maßnahmen werden auch bewirken, dass weniger Darlehen in Anspruch genommen werden.
Wir fordern daher eine erleichterte Umstellung von der Soll- auf die Istbesteuerung nach § 20 Umsatzsteuergesetz und eine Erhöhung der Umsatzgrenze für die Istbesteuerung; eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 Umsatzsteuergesetz – ganz nebenbei wäre das eine hochwirksame Hilfe für alle Kleinunternehmer, Selbstständigen und Kulturschaffenden, und zwar viel wirkungsvoller als das, was die Grünen beantragt haben –; obligatorische Erstattung der Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer und das Verrechnungsmodell für die Einfuhrumsatzsteuer. Meine Damen und Herren, die Fachleute wissen, worum es dabei geht: Diese beiden Maßnahmen haben sofort eine Liquiditätswirkung für die Unternehmen, und sie sind mit wenig Verwaltungsaufwand und ohne fiskalische Belastung zu machen. Es wäre unintelligent, es nicht zu tun.
Wir fordern des Weiteren: die Verbesserung des Spendenabzugs nach § 10b Einkommensteuergesetz für Coronahilfen; die Zulassung des Rücktrags von Verlusten – auch da beginnt die Diskussion, gottlob – für das Wirtschaftsjahr 2020, und zwar bei allen drei Ertragsteuerarten, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer; die Öffnung der vollen Verlustverrechnung aus dem Wirtschaftsjahr 2020 für die Folgejahre – es ist makaber, jetzt in die Verluste zu fahren und nächstes Jahr nicht die volle Verlustverrechnung zuzulassen, wie es derzeit geltende Rechtslage ist –; Aussetzung der Zinsschranke nach § 4h Einkommensteuergesetz bzw. nach § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes – auch das eine Behinderung in der Verlustverrechnung, tatsächlich sich selbst helfen zu können –; Beseitigung der zweiten Hälfte der Solibelastung; Indexierung des Formeltarifs der Einkommensteuer gemäß Kaufkraftverlust, um endlich die heimlichen Steuererhöhungen zu verhindern; und schließlich für die Nachfrageseite und zur Kompensation des Kaufkraftverlustes breiter Schichten der Bevölkerung durch Corona Ermäßigung der Umsatzsteuer in toto um 4 Prozent beim normalen und um 2 Prozent beim ermäßigten Steuersatz.
Eine vorübergehende Entlastung für die Gastronomie, soweit sie überlebt, wird kaum Wirkung entfalten. Das kann man machen, oder man kann es lassen; es hat keine Auswirkungen.
Wir fordern ferner eine sofortige gesetzgeberische Absenkung der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent auf normales Marktzinsniveau; das ist wahrscheinlich verfassungsrechtlich ohnehin geboten.