Sehr geehrte Frau Kollegin Lambrecht, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Das muss man leider auch mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf feststellen. Ich verstehe ja Ihre Intention, und ich will auch gar nicht in Abrede stellen, dass man auch in krisenbehafteten Zeiten weiterhin Ressourcen auf die Verfolgung ehrbarer Ziele verwenden sollte. Ich wollte aber die Prioritätensetzung klarstellen; das meinte ich mit meiner Aussage. Sie haben beispielsweise den für morgen zur Beratung vorgesehenen Gesetzentwurf zur Gutscheinregelung bei Veranstaltungen zurückgezogen. Ähnliche Regelungen für andere Branchen sind quasi komplett unter den Tisch gefallen. Genau dafür haben die Bürger aktuell kein Verständnis. Sie verstehen nicht, warum ein Gesetzentwurf, der von der Branche bzw. von der Digitalszene als nicht besonders ausgereift bewertet wird,
nun vorgelegt werden muss, hingegen andere Projekte, die in dieser Zeit wirklich wichtig sind, hinten runterfallen. Das wollte ich gerade eben zum Ausdruck bringen.
Ich fahre fort. Das NetzDG ist schlichtweg verfassungswidrig.
Der Bund ist dafür nicht zuständig; Herr Kollege Müller, auch wenn Sie es nicht hören wollen, es ist so. Die Telemedienregulierung fällt in den Aufgabenbereich der Länder. Daher müsste das im Rahmen eines Staatsvertrages geregelt werden. – Punkt eins.
Punkt zwei. Ihr Gesetzentwurf missachtet weiterhin die Grundrechte. Der über Fraktionsgrenzen hinweg sehr geschätzte Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in seinem Gutachten relativ eindeutig klargestellt, dass eine Verfassungsmäßigkeit durchaus zumindest infrage zu stellen ist. Das mag ja vielleicht der Bundesregierung egal sein, aber Ihnen von den beiden Fraktionen, die die Koalition bilden, sollte es doch ein bisschen mehr Empörung ins Gesicht treiben, wenn das alles komplett außen vor gelassen wird.
Hinzu kommt, dass grundsätzliche Bedenken bestehen, wenn private Unternehmen über die Rechtswidrigkeit von Aussagen entscheiden. Das ist ähnlich wie beim Thema Uploadfilter. Sie wollen einfach nicht einsehen, dass das hoheitliche Aufgaben sind, die bei Privaten nichts zu suchen haben.
Nun wollen Sie mit Ihrer Reform auch die Berichtspflichten der Social-Media-Anbieter massiv ausweiten. Allerdings sind die Vorgaben, die an dieser Stelle neu gefasst wurden, höchst unkonkret; das waren sie auch schon in der ursprünglichen Fassung. Sie wurden immer wieder angefochten.
Das wird durch diesen Gesetzentwurf sogar noch verstärkt. Das heißt, auch in diesem Punkt haben Sie Kritik aus der Szene nicht aufgegriffen. Sie machen es sogar noch schlimmer. Sie basteln weiterhin an der Symptomatik herum, anstatt das Problem an der Wurzel anzupacken. Das ist schlicht Aktionismus.
Die Fortsetzung eines schlechten Originals ist noch nie gelungen. Ich kann Ihnen versichern: Die FDP wird auch weiterhin gegen das NetzDG sein.
Vielen Dank.