Nein, ich lasse nur Fragen von weiblichen Abgeordneten der AfD zu.
Jedenfalls hat dann Frau von Storch deutlich gemacht, dass sie sehr darunter gelitten hat, dass sie nicht Ostern feiern konnte, und sich wünscht, dass sie Weihnachten feiern kann. Diesem Wunsch können wir uns, glaube ich, alle anschließen; jeder von uns wünscht sich geruhsame oder fröhliche oder wie auch immer geartete Weihnachtsfeste in all den Jahren, die uns bevorstehen.
Viel spannender fand ich, ehrlich gesagt, die Frage, die die Kollegin Launert beim vorigen Tagesordnungspunkt aufgeworfen hat. Das sind auch die Fragen, die mich erreichen. Es sind die Fragen von Menschen aus der Bevölkerung, die ein Problem haben, ihren Alltag zu bewältigen, wo das Geld nicht mehr reicht, wo der Job unsicher ist, wo die Zukunft der Kinder unsicher ist. Das sind die Fragen, die die Menschen beschäftigen, und das sind die Fragen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen und die uns eigentlich zwingen sollten, unsere gemeinsame Verantwortung für die Menschen in diesem Land zu erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Natürlich sind die Versammlungsfreiheit und die Religionsfreiheit ein hohes Gut, das wir alle schützen wollen. Auch insoweit stellt sich die Frage, ob es Ihren Antrag braucht, um diese Dinge zu gewährleisten.
– Die Kollegen sind alle so klug hier. Was soll ich da noch sagen? Ich will dennoch argumentativ darlegen, warum ihre Zwischenrufe zutreffend sind.
Auf der Basis der gestrigen Beschlüsse, die die Ministerpräsidenten und die von Ihnen mehrfach erwähnte Bundeskanzlerin gefällt haben, werden auch wieder An- und Versammlungen von über 20 Personen erlaubt. Und in der Zwischenzeit gab es sowohl Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als auch der Verwaltungsgerichte, die sehr wohl deutlich gemacht haben, dass die eine oder andere Verordnung über das Ziel hinausgeschossen ist. Es wurde korrigiert. Also können wir sagen: Es braucht diesen Antrag nicht, weil unser Rechtsstaat auch ohne die AfD sehr gut funktioniert.
Auch Gottesdienste haben vielfach schon stattgefunden. Teilweise durfte man dabei nicht singen; aber das Beten war möglich. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin waren ab dem 1. bzw. 3. Mai Gottesdienste möglich; und das ist auch gut so. Denn auch wir erkennen natürlich an, dass gerade in der Krise, wo die Not groß ist, die Sehnsucht nach Beistand und nach Zusammenhalt ebenso groß ist.
Deswegen kann man hier feststellen: Im Grunde sind wir uns alle einig, dass die Balance zwischen Lockern und Wiederanziehen, also der Hygiene und unserer neuen Normalität, wie wir sie nennen, richtig und wichtig ist.
Aber ich will natürlich auch nicht verhehlen, dass es mich gewundert hat, dass gerade die AfD Deutschland und die hier lebenden Menschen beleidigen will, indem ausgerechnet sie sich anmaßt, uns Nachhilfe über Grundrechte erteilen zu wollen – vom Recht auf Leben über den Gleichheitssatz bis zur Meinungsfreiheit –, die sie und ihresgleichen ansonsten auch für meinesgleichen abschaffen möchte, etwa durch Hetze gegen Andersdenkende oder ‑aussehende, gegen freie Medien bis hin zu Drohungen gegen Andersdenkende und Mordanschläge, meine Damen und Herren. Dafür braucht es diese AfD nicht.
Die Krise hat uns sehr deutlich gemacht, dass dieses Land rechtsstaatlich und auch politisch viel besser aufgestellt ist, wenn Sie von der AfD nichts mehr zu sagen haben.