Sie wissen ja nicht, wie ich mich heute fühle.
Ich möchte zurückweisen, dass ich die Polizisten, die ihren Job machen, zu Ungehorsam aufgefordert habe. Ich habe lediglich ausgeführt, dass Polizisten sich nicht auf einen sogenannten Befehlsnotstand zurückziehen können, sondern für ihre Handlungen grundsätzlich persönlich verantwortlich gemacht werden. Ich möchte sie also vor zukünftigen Verurteilungen – unter Umständen – bewahren und habe ausgeführt, was Polizisten machen sollten, wenn sie zumindest vermuten, dass es eine rechtswidrige dienstliche Anordnung ist. Das habe ich ausgeführt.
Nach § 63 Bundesbeamtengesetz und gleichlautend in § 33 Beamtenstatusgesetz gibt es die sogenannte Remonstrationspflicht. Das heißt, der Beamte hat, wenn er vermutet, dass die dienstliche Anordnung rechtswidrig oder zumindest teilweise rechtswidrig ist, seine Bedenken dem Vorgesetzten zu melden. Wenn der dann sagt: „Die dienstliche Anordnung gilt trotzdem“, hat er diese Bedenken dem nächsten Vorgesetzten zu melden. Dann kann er nicht mehr verurteilt werden, dann ist er seiner Remonstrationspflicht nachgekommen.
Und natürlich geht es mir nicht darum, Polizisten zu Ungehorsam aufzufordern oder Polizisten schlechtzumachen.
Ich bin über 30 Jahre Polizist gewesen.
Es geht mir darum, erstens Polizisten dazu aufzufordern, unnötige Härte gegen Menschen, die für ihre Freiheit friedlich auf die Straße gehen, zu unterlassen, und zweitens die Spaltung zwischen Volk und Polizei, die gerade entsteht, weil Polizisten teilweise rechtswidrige Anordnungen durchführen müssen, zu verhindern. Ich möchte Polizisten dazu auffordern, unnötige Härte zu unterlassen, und gleichzeitig Verständnis bei den friedlichen Demonstranten für die Polizei wecken. Darum ging es mir, nicht darum, Polizisten zu Ungehorsam aufzufordern.
Vielen Dank.