Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich immer über eine Begrüßung. – Meine Damen und Herren, die Politik, die Sie zurzeit machen, vernichtet jeden Tag weitere Existenzen in Deutschland. Am 25. März 2020 wurde hier im Bundestag das erste von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgestimmt und beschlossen. Gleichzeitig wurde somit nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.
Mit der durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird dem Bundesministerium für Gesundheit nach dem Infektionsschutzgesetz eine hohe Anordnungs- und Verfügungsmöglichkeit eingeräumt, und das Ministerium erhält Befugnisse zur Einschränkung von zahlreichen Bürgerrechten; vor allem kann das die Reise- und Bewegungsfreiheit betreffen.
Nun fehlt allerdings aus unserer Sicht eine Legaldefinition, was „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ eigentlich genau ist und anhand welcher Kriterien diese festgestellt wird. Auch die Gesetzesbegründung zeigt das nicht auf. Nehmen wir einmal als Kriterien, als Maßstab zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, deren Vorliegen Sie ja immer behauptet haben, die Auslastung des Gesundheitssystems und die Möglichkeiten der Versorgung von Epidemieerkrankten, so können wir feststellen, dass die Aufrechterhaltung dieser epidemischen Notlage nicht mehr zu begründen ist.
Ich begründe: Eine hohe Anzahl freier Intensivbetten und die gleichzeitige Aufnahme von zahlreichen Covid-19-Intensivpatienten aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Notlage nicht gegeben ist.
Ebenso muss festgestellt werden, dass durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von Mitte März bis Anfang April eine große Menge von Schutzausrüstungsgegenständen an verschiedene Länder weltweit geliefert wurde, darunter sogar nach China und an etwa weitere 20 Länder. Gleichzeitig wurde in den letzten Wochen gerade die Knappheit dieser Schutzgegenstände in Deutschland wiederum beklagt. Jetzt importieren wir Schutzausrüstungen aus China – das hatten wir ja besprochen –, zunächst mit teilweise gravierenden Qualitätsmängeln – das ist mittlerweile wohl nicht mehr der Fall; sie werden jetzt kontrolliert –, wobei wir aber nicht vergessen sollten, meine Damen und Herren, dass die Abhängigkeit von China uns gerade in dieser Situation in eine schwierige Lage gebracht hat.
Nicht nachvollziehbar ist, dass heimischen Produzenten, die Mund-und-Nase-Schutzmasken herstellen wollten – das hatten wir ja auch gefordert –, hingegen Absagen erteilt wurden; Artikel aus der „Welt“ vom 24. April. Weiterhin werden Schutzgegenstände in hoher Zahl exportiert wie Mund-und-Nase-Schutzausrüstungen usw.
Und wir haben seit Wochen immer mehr als 12 000 freie Intensivbetten; in einigen Krankenhäusern wurde Kurzarbeit eingeführt. Die Zahl der Covid-19-Erkrankten und der Neuerkrankungen sowie die Letalität durch Covid-19 geben keinen Anlass, die Feststellung einer epidemischen Notlage weiterhin aufrechtzuerhalten, meine Damen und Herren.
– Nun hören Sie doch erst einmal zu! Sie regen sich doch dann anschließend viel besser auf.
Am 17. April hat der Bundesgesundheitsminister auf einer Pressekonferenz erklärt, dass das Wachstum der Neuinfektionen nun linear und der Ausbruch inzwischen beherrschbar sei.
Wir beantragen hiermit, meine Damen und Herren, dass der Deutsche Bundestag feststellt, dass nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen.
Der Deutsche Bundestag hebt nach Maßgabe des § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte und weitere einschränkende Maßnahmen, die auf § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes basieren, sofort zu beenden.
Meine Damen und Herren, in der letzten Zeit hatte man den Eindruck, dass die Bundesregierung die Gewaltenteilung als lästiges Beiwerk ansieht. Beispiel: Kanzleramtschef Braun – „Welt am Sonntag“ vom 3. Mai 2020 – beklagte jüngst öffentlich die Entscheidung einzelner Gerichte, welche die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Virus aufgehoben haben. Meine Damen und Herren, kritisiert ein Minister – das sollte uns eigentlich zu denken geben – öffentlich Gerichte für Entscheidungen,
weil diese den Wünschen der Regierung zuwiderlaufen, sollte uns das wirklich alarmieren, denke ich. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach,
ebenso wie über Denk- und Redeverbote, die die Kanzlerin gerne erteilen möchte. Ihr Begriff „Öffnungsdiskussionsorgien“ – der soll ja gefallen sein – spricht, denke ich, für sich. Würden die Bundesländer hier nicht mit großen Schritten vorangehen, kämen überhaupt keine Lockerungen zustande und Erleichterungen für die Bürger somit auch nicht.
Meine Damen und Herren, die – teils mit Polizeigewalt aufgelösten – stattfindenden friedlichen Demonstrationen von Bürgern, die sich mit Freiheits- und Grundrechtseinschränkungen und überzogenen Maßnahmen nicht abfinden wollen, bringen logischerweise Widerstand und organisierte Opposition hervor. Das ist nun einmal ein Prinzip der Demokratie, mit dem Sie ja sowieso Probleme haben, schon immer.
Sie haben ein Problem mit der Demokratie, aber Sie müssen das erdulden. Wir sind nun einmal ein demokratischer Rechtsstaat.
Nun stellt die Regierungskoalition ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen bzw. Gesetzesänderungen geplant.
Jetzt wird es interessant, meine Damen und Herren. Besonders umstritten ist der bekanntermaßen mittlerweile zweifache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung und folglich quasi eine indirekte Nötigung, sich impfen zu lassen – um keinen Nachteil zu erfahren –, einzuführen. Das haben Sie wieder zurückgenommen. Ich weiß, aber Sie haben es versucht. Zweimal haben Sie versucht, über einen Umweg diese Nötigung durchzuführen.
Nun hat die Koalition dies offensichtlich unter erheblichem Widerstand zurückgenommen.
– Gut. Ihren Mist kann ich auch nicht mehr hören, den Sie immer erzählen; das sage ich Ihnen ganz ehrlich, Herr Sorge.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Bund die Kosten für europäische Intensivpatienten, die in deutschen Krankenhäusern wegen mangelnder Kapazität im Heimatland behandelt werden, übernehmen sollen. Meine Damen und Herren, dass wir anderen Ländern in Notlagen helfen, ist gar keine Frage. Wenn es um Leben, Tod und Gesundheit geht, wird geholfen. Da brauchen wir von Ihnen keine Belehrungen. Aber weshalb sollen diese Länder diese Behandlung nicht als Kredit bekommen und anschließend bezahlen? Unsere eigenen Wirtschaftsunternehmen, die pleitegehen werden, sollen Kredite aufnehmen und andere Länder sind nicht in der Lage, diese Kosten irgendwann zurückzuerstatten? Vermitteln Sie das einmal dem deutschen Steuerzahler. Das ist eine Unverschämtheit den eigenen Bürgern gegenüber, meine Damen und Herren.
Der deutsche Beitrag des Steuerzahlers soll wieder das tragen, was Sie als Almosen geben. Machen Sie das mit Ihrer eigenen Kasse!
Schon im ersten Entwurf zum Bevölkerungsschutzgesetz ist der Versuch enthalten, dass die Bundesregierung selbst die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite treffen kann – ohne Bundestag und ohne Bundesrat. Das war der erste Versuch.