Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfangs stelle ich die Frage, die mein Vorredner als rhetorische Frage gestellt hat, zurück an ihn: Verstehen Sie das nicht? – Das lasse ich einfach mal so stehen.
Wir kümmern uns heute um ein Gesetz, das wirklich ein wichtiger Meilenstein ist. Zwischen der ersten und der zweiten und dritten Lesung jetzt hat sich einiges getan. Nicht alles ist gut; das ist richtig. Aber insgesamt ist es für viele homosexuelle, bisexuelle und transsexuelle Menschen in Deutschland ein ganz wichtiges Gesetz.
Wir führen erstmals ein Verbot von unmenschlichen Praktiken ein und senden damit ein deutliches Zeichen in die gesamte Gesellschaft.
Versuche, die Sexualität von Menschen mit ganz kruden Geschichten zu ändern, werden wir nicht dulden, sondern sogar unter Strafe stellen. Ich finde schon, dass wir darüber froh sein können, neben Malta der zweite Staat zu sein, der sich dieses Themas annimmt und auch die Strafe in diesem Bereich einführt.
Mit vielen Verbänden und dem Gesundheitsministerium, aber auch mit vielen, die uns ihre gesamte Lebensgeschichte offenbart haben, haben wir diesen Prozess begleitet und auch bestimmt. Ich glaube, dass es gut und richtig ist, dass wir dieses Gesetz mit großer Mehrheit hier heute beschließen.
Minderjährige werden nun endlich vollständig vor Konversionsversuchen geschützt. Menschen in diesem Alter sind besonders schützenswert; denn sie befinden sich noch in der Selbstfindungsphase. Sich selbst zu erkennen, seine Sexualität zu akzeptieren und vor allen Dingen Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen – das sind wirklich grundlegende Prozesse. Da kann es nicht sein, dass sie Rollenbilder übergestülpt bekommen, sondern sie gehören begleitet und beschützt. Das ist unser Thema.
Das Gleiche gilt natürlich auch für Menschen über 18, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, weshalb sie auch besonders schutzbedürftig sind. Wir haben den Begriff „Willensmangel“ noch einmal dahin gehend präzisiert, dass auch Drohungen und sonstige Nötigungen, die zur Einwilligung in die Konversionsmaßnahmen führen, einen solchen Willensmangel darstellen und zudem zukünftig unter Strafe stehen.
Ja, wir haben darüber diskutiert, was mit Menschen über 18 passiert. Die Meinungen unserer Fraktion und innerhalb der Koalition gingen weit auseinander. Wir hätten uns ein höheres Schutzalter gewünscht
– ja –, weil klar ist, dass Menschen mit 18 Jahren mit ihrer Selbstfindung nicht fertig sind. Wir sind uns bewusst, dass wir in diesem Bereich den Prozess weiter begleiten müssen, um eventuell an diesem Punkt noch einmal nachzuschärfen. Ja, wir sind uns dessen bewusst. Aber das Schutzalter jetzt bis 18 zu ziehen, ist – ich wiederhole mich da gerne – ein großer Meilenstein.
Ich darf an dieser Stelle sagen, was uns noch gelungen ist, nämlich ein vollständiges Werbeverbot. Ich bin bei vielen, die in der Anhörung gesagt haben: Es kann nicht sein, dass wir zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Werbung unterscheiden.
Der Punkt, dass Eltern besonders in den Fokus gekommen sind, hat uns in der Koalition nicht gerade geeint. Wir hätten uns vorstellen können, § 5 Absatz 2 zu streichen.