Erst mal haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren, und das tue ich selbstverständlich auch.
Zweitens habe ich ein Interesse daran, dass die Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat, auch genutzt werden, um den Konflikt kleiner zu machen und nicht größer zu machen.
Drittens gibt es in weiten Teilen – ich sage ausdrücklich: in weiten Teilen – einen eindeutigen Vorrang des Europarechts vor dem nationalen Recht; das ist durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch deutlich gemacht worden. Aber immer da, wo die Frage ist: „Welche Kompetenz genau hat denn nun ein Mitgliedstaat der europäischen Ebene gegeben?“, kann es natürlich an den Rändern dieser Auslegung der Kompetenz auch zu Fragestellungen kommen. Die manifestieren sich jetzt in diesem Urteil.
Ich glaube, wir müssen jetzt mit einem klaren politischen Kompass an die Bearbeitung dieser Aufgaben gehen. Dieser Kompass heißt für mich: Ich möchte eine starke gemeinsame Währung, einen Euro. In diesem Sinne werden wir jetzt auch vorgehen.
Dass die Kommissionspräsidentin in ihrer Verantwortlichkeit auch Fragen stellt, das ist normal. Das Vertragsverletzungsverfahren beinhaltet ja nicht nur, dass man einfach ein Vertragsverletzungsverfahren macht, sondern der erste Schritt ist ein Letter of Intent: Es werden Fragen an die Bundesregierung gestellt, und diese Fragen wird die Bundesregierung nach bestem Wissen und Gewissen und in voller Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland in europäischer Gesinnung beantworten.