Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde zum Thema Wahlrechtsreform tut unverändert not, solange die Union darauf baut, dass verlorengegangene Wählerstimmen schon durch Überhangmandate ausgeglichen werden. Keine Lösung ist das von der Union ins Spiel gebrachte Grabenwahlrecht, das der Union 2017 auch mit einem knappen Drittel der Stimmen eine stabile absolute Mehrheit der Sitze gebracht hätte. Mit Ausnahme der Kollegen von der Union verstehen das auch wohl alle.
Für eine sinnvolle Lösung muss man langfristig die Anzahl der Wahlkreise reduzieren, was angesichts von zwei Wahlkreisen für Bremen und vier für das Saarland eine mehr als nur anspruchsvolle Aufgabe ist. Kurzfristig kann eine Reform damit zielführend nur bei der Vergabe der Direktmandate ansetzen.
Das beste Beispiel dafür ist der Wahlkreis Berlin-Mitte. Mit 23,5 Prozent der Erststimmen bei einer Wahlbeteiligung von 73,4 Prozent ist die dort gewählte Kollegin Frau Dr. Högl kein Sieger, sondern nur der beste Verlierer.
Mit 17 Prozent der Wahlberechtigten fehlt es einfach an einer überzeugenden Legitimation für ein Mandat. Es braucht deshalb für mich zwingend ein Mindestquorum für die Vergabe von Direktmandaten, ganz egal ob 30, 35 oder 40 Prozent. 50 Prozent würde die Direktmandate nahezu abschaffen; das wollen wir natürlich nicht.
Nach den profunden Ausführungen des Kollegen zu den Vorschlägen der AfD und dem Gesetzentwurf der anderen Oppositionsparteien kann ich noch auf zwei weitere wichtige Aspekte eingehen, und zwar das Verhältnis der Briefwahl zur Urnenwahl und damit verbunden die Feststellung des Wahlergebnisses. Das jüngst mehrfach kolportierte Vorhaben der Union, die Bundestagswahl im Ausnahmefall als reine Briefwahl, also als Zwangsbriefwahl, durchzuführen, mag sich harmlos anhören, ist aber in Wahrheit ein Meilenstein zur weiteren Aushöhlung der Demokratie und wird von der Fraktion der AfD grundsätzlich abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen die Briefwahl trotz der damit verbundenen Sicherheitsmängel gegenüber der Urnenwahl und der nicht garantierten Geheimniswahrung des Wahlvorganges nur deshalb gebilligt, weil der Anteil der Briefwahlstimmen verhältnismäßig gering war. Bereits mit der aktuellen Rechtslage, die eine Gleichstellung der Urnenwahl mit der Briefwahl statuiert, ist es deshalb mehr als bedenklich, wenn mit einer Größenordnung von fast 30 Prozent Briefwählern bei der Bundestagswahl 2017 das Verhältnis von Regel- und Ausnahmefall nahezu aufgelöst ist und das Leitbild der Urnenwahl immer mehr zur Fiktion wird. Für eine reine Briefwahl ist deshalb von Verfassungs wegen kein Raum, und die entsprechenden Überlegungen stellen ein gefährliches Spiel mit dem Feuer dar.
Zur Problematik der Briefwahl im Allgemeinen muss ich nur auf die kritische Haltung des Bundeswahlleiters verweisen, wie sie im Abschlussbericht der OSZE zur letzten Bundestagswahl oder in einem Artikel der „Welt“ vom 21. Mai 2019 zum Ausdruck kommt.
Auch in Zeiten einer Pandemie muss es deshalb das Angebot der Urnenwahl geben. Das Beispiel Polen hat es aktuell gezeigt. Jeder Wähler, der gesundheitliche Risiken befürchtet, kann auch jetzt schon per Brief wählen. Es wird auch genügend Freiwillige für die Besetzung der Wahlvorstände geben. Falls jemand dort ein Problem sieht: Zur Not hilft die AfD gerne aus.
Streitigkeiten um Wahldurchführungen, Auszählungen und Ergebnis sind normal, wie die vielen Wahleinsprüche, die wir im Ausschuss bearbeitet haben, zeigen. Über konkrete Einzelvorgänge hinaus gibt es in der Bevölkerung aber auch ein tiefsitzendes Misstrauen dahin gehend, ob das offizielle Wahlergebnis wirklich dem Wählerwillen entspricht. Viele Bürger gehen deshalb auch gar nicht mehr zur Wahl. Dort gilt es anzusetzen. Die Briefwahl darf nicht ausgeweitet werden, sondern muss eingeschränkt werden. Bestehende Sicherheitslücken müssen geschlossen werden anstatt erweitert. Wir alle kennen die Berichte von Briefwahlurnen, die über Wochen unbeaufsichtigt im Flur des Rathauses standen und anschließend mehr Wahlbriefe enthielten als vorgesehen oder aber bei der Auszählung vergessen wurden.
Der mobile Wahlvorstand muss in Pflegeeinrichtungen der Normalfall sein. Dann ist auch Schluss mit der Manipulation dementer Mitmenschen.
Im Wahllokal muss es zwingend eine umfassende Identitätsprüfung geben, damit nicht länger mit gestohlenen Wahlbenachrichtigungen gewählt wird. Und wer Bleistifte in der Wahlkabine verteidigt, darf sich nicht wundern, wenn der Bürger dem Wahlergebnis nicht mehr traut. Die Unsitte von mit Schlössern gesicherten Urnen muss ebenso beendet werden, und stattdessen muss wieder ein fälschungssicheres Siegel verwendet werden.
Um auf die Briefwahl zurückzukommen: Es muss Schluss sein damit, dass manche Gemeinde den Ort der Auszählung zum Staatsgeheimnis erklärt.
Vor allem aber gerade wegen der überragenden Bedeutung von Wahlen in einer repräsentativen Demokratie ist es notwendig, dass die fehlerhafte Auszählung überprüft werden kann.
Bei knappen Mehrheiten oder statistischen Auffälligkeiten muss es immer eine Nachzählung von Amts wegen geben. Darüber hinaus muss es Parteien und Kandidaten möglich sein, beliebige Auszählungsergebnisse zu kontrollieren. Eine Kostentragungspflicht als notwendiges Korrektiv regelt das Problem einer übermäßigen Inanspruchnahme ganz zwanglos. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
Liebe Kollegen von den GroKo-Parteien, geben Sie sich einen Ruck und wagen Sie endlich mehr Demokratie und bauen Sie Ihre Pfründe ab! Nicht alle werden einen Präsidentenposten wie Frau Nahles bekommen, aber der Bürger wünscht das vielleicht auch gar nicht.
Vielen Dank.