Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist darauf hingewiesen worden, dass sich seit März das gesellschaftliche Leben, das Freizeitleben, Gewohnheiten und auch das Gemeinschaftserlebnis, das wir von Kultur- und Sportveranstaltungen gewohnt waren, grundlegend verändert haben. Wir sind hier mit Herausforderungen konfrontiert, bei denen es nicht ausreicht, Herr Professor Maier, Rechtssätze gegeneinanderzustellen; vielmehr brauchen wir in dieser Situation, in der reihenweise Insolvenzen von Veranstaltern unmittelbar bevorstehen, pragmatische Lösungen. Es geht also nicht darum, in Schönheit zu sterben, sondern es geht darum, pragmatische, nützliche Lösungen herbeizuführen, die auch zeitlich befristet sind.
Natürlich hat derjenige, der vor dem 8. März eine Konzertkarte oder eine Eintrittskarte oder eine Dauerkarte für eine Sportveranstaltung gekauft hat – und diese Veranstaltung findet nicht statt –, nach den Regularien unseres Zivilrechts einen Anspruch auf Rückerstattung der Leistung; das ist ja richtig. Das ersetzen wir jetzt durch einen Wertgutschein. Dass diese Regelung Kritik hervorruft, haben wir schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes erlebt: Den einen geht die Regelung nicht weit genug; sie sagen: Wir müssen weitere Gruppen mit einbeziehen. Und den anderen geht sie zu weit; sie sagen: Das ist ein zinsloses Darlehen; es ist nicht gegen Insolvenz abgesichert;
es ist kein Äquivalent für die Eintrittskarte. Ja, das stimmt: Es ist auch eine Zumutung für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Und trotzdem muss man abwägen. Worum geht es denn? Auf der einen Seite geht es um Eintrittskarten, die einen Wert haben im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Eurobereich. Das Geld ist ausgegeben; deswegen gerät keiner in finanzielle Not.
Was fehlt, ist die kulturelle Gegenleistung. Das ist der Punkt. Und dann muss man schauen, was dem gegenübersteht. Dem steht gegenüber, dass davon auszugehen ist, dass innerhalb kürzester Zeit reihenweise Veranstalter in die Insolvenz fallen würden. Das wäre die Konsequenz. Man kann den Anspruch anmelden, in die Insolvenztabelle aufgenommen zu werden, und bekommt am Ende auch nichts.