Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir machen uns Sorgen um die Veranstalter, um die Kulturschaffenden, die von diesem Gesetz, wie es die Bundesregierung meint, profitieren sollen. Herr Fechner hat gesagt, es sei ein gutes Gesetz, es ist ein Gutscheingesetz. Ein anderer meinte, es ist ein gutes Scheingesetz, meine Damen und Herren.
Einer der Grundsätze unseres Zivilrechts lautet: Leistung wird getauscht gegen Leistung. In diesen Fällen ist jemand bereits in Vorleistung getreten, nämlich der Kunde beim Kauf von Tickets. Er hat dem Veranstalter ein Darlehen gegeben. Jetzt kommt dazu, dass er den Anspruch auf die Leistung verlieren soll, weil Veranstaltungen abgesagt werden. Das kann man nachvollziehen. Aber was passiert stattdessen? Sein Rückzahlungsanspruch wird in ein Zwangsdarlehen umgewandelt, obwohl er bereits in Vorleistung getreten ist. Herr Luczak hat selbst gesagt, es sei rechtspolitisch bedenklich.
Meine Damen und Herren, wir halten dies für rechtspolitisch kaum erträglich, zumal es andere Wege gibt, den Veranstaltern tatsächlich wirtschaftlich zu helfen und Insolvenzen zu vermeiden. Das tut dieses Gesetz nämlich nicht.
Dieser Gutschein, meine Damen und Herren, ist befristet bis zum 31. Dezember 2021. Spätestens dann, ab 1. Januar 2022, muss gezahlt werden von den Veranstaltern, jedenfalls von denen, die bis dahin nicht in Insolvenz geraten sind. Dann wird der geneigte Kunde feststellen, dass diese Gutscheine praktisch wertlos geworden sind; denn sie sind in keiner Weise besichert, und sie sind auch nicht insolvenzfest. Dann wird der Kunde feststellen, was es bedeutet, eine kleine Forderung bei einem Insolvenzverwalter geltend zu machen, und vor allem, wie lange es dauert und was dabei herauskommt. Man mag es als bittere Ironie empfinden, aber dieses Fälligkeitsdatum liegt zufälligerweise erst nach der nächsten Bundestagswahl. Ich will aber nicht unterstellen, dass das hier irgendeiner beabsichtigt.
Wir haben eine andere Vorstellung. Wir möchten, dass die Zwangsgutscheine nicht verteilt werden. Die Kommission übrigens hat im Bereich des Reiserechts klar und deutlich erkannt, dass sie Zwangsgutscheinen nicht zustimmen wird. Wir wollen es auch nicht. Wir wollen, dass wir die Verbraucher fair behandeln. Wir wollen zugleich, dass die Unternehmer, die Veranstalter eine reale Chance haben, der Insolvenz zu entgehen, indem wir nämlich den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch für solche Unternehmen öffnen, die im Bereich der Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft tätig sind.
Das wäre eine Lösung, mit der die sich hier auftuenden Schieflagen vermieden werden könnten und in der auch die Verbraucher sich nicht hinters Licht geführt, sondern fair behandelt fühlen würden.