Frau Rößner, Sie haben in Ihrer Frage die Antwort im Prinzip schon angelegt: Wir haben für die extremen Ausnahme- und Notfälle im Gesetzentwurf eine Härtefallregelung vorgesehen.
Damit wollen wir die Fälle lösen, die zu sozialen Härtefällen führen würden. Wenn Sie beispielsweise als größere Familie für alle Familienmitglieder entsprechend teure Karten kaufen, dann kommen auch größere Beträge zusammen; das stimmt. Allerdings würde ich sagen, dass in der Lebenswirklichkeit die Fälle, dass jemand, der wenig Geld hat, sehr, sehr viel Geld für kulturelle oder sportliche Eintrittskarten aufwendet, doch eher selten vorkommen dürften.
Wie gesagt: Wir haben dafür eine Härtefallregelung vorgesehen, die das aus unserer Sicht sehr gut abbildet.
Im Übrigen geht es doch um eine Güterabwägung. Auf die eine Seite der Güterabwägung bin ich schon eingegangen; die andere Seite ist, dass gewachsene Strukturen im Kulturbereich zerschlagen werden würden. Man muss sich doch auch mal mit den Fakten auseinandersetzen. Im letzten Jahr hatte der Veranstaltungsmarkt ein Volumen von über 5 Milliarden Euro. Wenn wir jetzt nichts tun würden, dann würden die Veranstalter innerhalb von fünf Monaten mit Rückforderungen in der Höhe von etwa 4 Milliarden Euro konfrontiert werden. Allein bis Ende August müssen 100 000 bis 120 000 Kulturveranstaltungen abgesagt und abgewickelt werden.
Im Übrigen ist das nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir versuchen, Kultur und Unternehmen insgesamt über diese schwierige Zeit hinwegzuhelfen, beispielsweise mit Honorarausfallregelungen, mit Soforthilfen – auch für freie Orchester und Ensembles – und mit vielem anderen mehr. Wir versuchen, einen Beitrag dafür zu leisten, dass es nicht zu Insolvenzen kommt und am Ende auch die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht geschädigt werden.
Ich glaube, wir legen hier einen Gesetzentwurf vor, der die unterschiedlichen Interessen gerecht gegeneinander abwägt und deshalb nicht nur zu einem vertretbaren, sondern auch zu einem guten und in dieser Situation notwendigen Ergebnis kommt.
Die letzte Sekunde meiner Redezeit möchte ich Ihnen, liebe Frau Dr. Högl, widmen. Herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit, auch mit unserer Fraktion. Für die neue Aufgabe wünsche ich Ihnen alles, alles Gute und weiterhin viel Erfolg.