Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Straßenverkehr ist seit Jahrzehnten der vorherrschende Lärmverursacher in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Menschen fühlt sich in diesem Land durch Straßenverkehrslärm beeinträchtigt. Die wachsende Mobilität der Menschen, von Corona einmal abgesehen, und die Verbesserungen der Transportwege stellen uns auch beim Lärmschutz vor neue Herausforderungen. Deswegen haben wir bei der vorliegenden Verordnung nicht nur das Geräuschverhalten der Fahrzeuge, sondern auch gleich die Baumaterialien der Straßen auf den Prüfstand gestellt. Die uns jetzt vorliegenden Änderungen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung haben einen modernen Lärmschutz zum Ziel.
Die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen aus dem Jahr 1990 wurde nun, nach 30 Jahren, endlich runderneuert und an den Stand der Technik angepasst. Fahrzeuge haben sich seitdem technisch doch einigermaßen verändert. Verkehrszusammensetzungen gestalten sich heute anders als früher, und auch Straßenbeläge – Stichwort: Flüsterasphalt – können Lärm schlucken. Die Anpassung der sogenannten Straßendeckschichtkorrektur stellt nichts anderes dar als eine rechtsverbindliche Regel, um die Ausbreitung von Lärm auf unterschiedlichen Straßenoberflächen neu zu berechnen. Und auch das wird effektiv in den allermeisten Fällen für mehr Lärmschutz sorgen.
Neu ist auch, dass künftig Kreisverkehre in die Berechnung der Lärmemissionen einbezogen werden. Motorräder werden als Lärmquellen eingestuft, die mit Lkws vergleichbar sind. Im Ergebnis führt die aktualisierte Berechnung des Verkehrslärms also dazu, dass vor allem in den Nachtstunden höhere Werte zugrunde gelegt werden. Unterm Strich bedeutet das, dass Planungsbehörden künftig noch stärker angehalten werden, gegen nächtliche Lärmquellen vorzugehen.
Der technische Fortschritt gestaltet sich aber schnell. Europäische und nationale Regelungen sind ständig im Fluss. Das Recht darf der Wirklichkeit aber nicht hinterherhinken. Deswegen habe ich mich dafür stark gemacht, dass wir diese Verordnung in sechs Jahren erneut überprüfen.
Wir setzen als SPD also einmal mehr Ziele um, auf die wir uns mit der Union im Koalitionsvertrag verständigt haben, und wir tragen dazu bei, den durch Mobilität verursachten Lärm auf Straßen zu reduzieren. Wir nehmen also für vorsorgenden Lärmschutz genauso wie für konkrete lokale Lärmschutzmaßnahmen das notwendige Geld in die Hand, um die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen in diesem Land erheblich zu verbessern.
Vielen Dank.