Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 75 Jahren endete das Terrorregime der Nationalsozialisten in Deutschland und damit die grausame mörderische Verfolgung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Massenmord der Nazis war ein unvorstellbares Verbrechen.
Dass wir heute, 75 Jahre nach dem Ende der Nazibarbarei, in Deutschland wieder jüdisches Leben haben, finde ich einfach großartig. Das müssen wir fördern und unterstützen. Deswegen ist eine Aufgabe bei dieser Unterstützung, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass in Deutschland die Symbole des Staates Israel oder die israelische Flagge verbrannt werden, so wie es in Berlin der Fall war. In Deutschland dürfen keine israelischen Flaggen brennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nach heutiger Rechtslage ist die Verbrennung einer ausländischen Flagge straffrei, wenn die Flagge kein fremdes Eigentum ist. Diese Strafbarkeitslücke wollen wir mit diesem Gesetz schließen. Zukünftig macht sich strafbar, wer eine ausländische Flagge verbrennt.
Den gleichen strafrechtlichen Schutz wollen wir auch der Flagge der Europäischen Union zukommen lassen. Die Europäische Union ist Friedensnobelpreisträger und sorgt seit Jahrzehnten dafür, dass wir Frieden auf unserem Kontinent haben. Bei allem Reformbedarf der EU ist eines klar: Europa ist die Zukunft. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir gegen die Feinde Europas vorgehen, insbesondere wenn sich diese Feindschaft darin äußert, dass die Flagge der Europäischen Union verbrannt wird.
Das dulden wir nicht. Deswegen erweitern wir auch hier das Strafgesetzbuch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz regeln wir die Streichung einer Vorschrift. Sie erinnern sich alle noch an die Affäre Jan Böhmermann. Da ein Kollege das Gedicht über Herrn Erdogan hier schon einmal vorgetragen hat, muss ich es jetzt nicht wiederholen. Sie kennen den Fall. Damals kam es zu einer kleinen Regierungskrise, als nämlich im Bundeskabinett die CDU-Minister anders abstimmten als die SPD-Minister bezüglich der Frage, ob Deutschland die Zustimmung gibt, dass die Strafverfolgung von Herrn Böhmermann auf die Anzeige von Herrn Erdogan erfolgen darf. Wir haben damals schon gesagt, dass das eine unnötige Vorschrift ist. Wir brauchen diese Zustimmung nicht. Deswegen streichen wir diese Vorschrift. Wir haben in Deutschland eine kompetente, eine verantwortungsvolle Justiz. Deswegen brauchen wir diese Vorschrift, die Zustimmung der Bundesregierung nicht; vielmehr kann unsere Justiz hier kompetent und verantwortungsvoll selbst entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.
Sie sehen, wir wollen wichtige Maßnahmen, wichtige Regelungen heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, dass wir mit diesem Gesetz verhindern, dass Bilder um die Welt gehen, dass die israelische Flagge in Deutschland verbrannt wird. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen.
Vielen Dank.