Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielleicht erhalten Sie jetzt die Gelegenheit, zum Thema Diesel fortzufahren – wobei ich natürlich viel lieber eine Antwort aus dem Hause der Justiz und für Verbraucherschutz hätte.
Es ist zwar festzustellen, dass die Kundinnen und Kunden durch die zumindest moralisch als Betrug zu bezeichnende Vorgehensweise der Automobilindustrie geschädigt sind, dabei aber nichts justiziabel ist, zumindest nicht nach deutschem und europäischem Recht. Wir haben aber Verbraucherschutzregeln und Regeln gegen irreführende Werbung. Die Autokonzerne haben Benzin- und Dieselverbräuche angegeben, die sie mitnichten einhalten. Das heißt, der Tatbestand der Verbrauchertäuschung ist erfüllt.
Insofern frage ich, ob die Bundesregierung plant, gegen die Automobilkonzerne wegen der fehlerhaften Angaben des Benzin- und Dieselverbrauchs auf 100 Kilometer vorzugehen und entsprechende Verbraucherschutzklagen zu unterstützen bzw. bei der Europäischen Union anzuregen.