Frau Ministerin, diese ganze Diskussion beruht ja auf einem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Jetzt ist es ja so – wir haben das eben im Verkehrsausschuss diskutiert –, dass dieser Grenzwert sehr ambitioniert ist und im Wesentlichen nicht auf medizinischen Studien, sondern auf sogenannten epidemiologischen Studien beruht. Die spannende Frage ist nun: Wenn sich bei einer nachträglichen Betrachtung herausstellen sollte, dass das wissenschaftlich gar nicht haltbar ist, dass es bei diesem Wert zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt, wäre die Bundesregierung dann bereit, diesen Grenzwert noch einmal wissenschaftlich zu diskutieren? Andere Industrienationen haben einen doppelt so hohen oder teilweise noch höheren Grenzwert festgelegt und niedrigere Werte als unbedenklich eingestuft. Es kann ja nicht sein, dass wir hier über juristische Konsequenzen und drastische Einschränkungen reden und die Grundlage, auf der wir diese Entscheidung getroffen haben, vielleicht gar nicht haltbar ist. Wir haben diese Frage auch dem Verkehrsminister gestellt. Mich würde jetzt Ihre Antwort interessieren.