Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag fordern die Antragsteller, die am 28.04. in Kraft getretenen Änderungen des Bußgeldkatalogs im Rahmen der StVO-Novelle rückgängig zu machen. Die Antragstellerin von rechts außen fürchtet, dass durch die StVO-Novelle einzelne Gruppen gegeneinander ausgespielt werden, wenn bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h erhöhte Bußgelder verhängt werden. Denn das sei ja nur eine „ungewollte Nachlässigkeit“.
Tatsache ist aber, dass es im Jahr 2018 3 275 Verkehrstote gab. Davon sind 1 061 gestorben, weil Fahrer zu schnell unterwegs waren. Das macht ein Drittel aller Verkehrstoten. Im Jahr 2018 gab es auch 42 146 Unfälle wegen unangepasster Geschwindigkeit, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind. Bei diesen 42 146 Unfällen wegen unangepasster Geschwindigkeit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber nur 2 465-mal überschritten. Wie kommt diese niedrige Zahl also zustande? Wenn wir von unangepasster Geschwindigkeit sprechen, dann ist damit nicht gleich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemeint. Im Raum steht dann die fehlende Anpassung der Geschwindigkeit an Straßenverhältnisse, an persönliche Fähigkeiten und an Wetterverhältnisse.
Die niedrige Zahl von Unfällen wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann aber nicht bedeuten, dass alles so bleiben konnte, wie es war. Vielmehr war die Verschärfung längst überfällig; wie auch immer man sie dann konkret verhältnismäßig ausgestaltet. Verhältnismäßigkeit geht übrigens in zwei Richtungen:
Denn wenn das Gros der Unfälle schon wegen unangepasster Geschwindigkeit zustande kommt, dann zeugt das von der Gefährlichkeit zu schnellen Fahrens. Und erst recht muss das dann für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelten; denn das ist im Verhältnis zur unangepassten Geschwindigkeit ein Mehr. Und dazu kommt, dass innerhalb dieser 42 146 Unfälle wegen unangepasster Geschwindigkeit die Dunkelziffer der Fälle, bei denen die Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich überschritten worden ist, groß ist.