Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Weiß, dass Sie die Zwischenbemerkung respektive Zwischenfrage zulassen.
Erstens – kurze Zwischenbemerkung –: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die CDU/CSU war, die 1972 bei den Beratungen des Vorgängergesetzes „Rente nach Mindesteinkommen“ gefordert hatte, dass wegen der Situation der Frauen die notwendigen Rentenjahre auf 25 Jahre herabgesetzt werden sollten, und SPD und FDP dem gefolgt sind? Sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine CDU-geführte Bundesregierung mit dem hochgeschätzten Rentenminister Norbert Blüm war, die die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ eingeführt hat, bei der es keinerlei Bedürftigkeits- und Einkommensprüfung gibt und von der heute noch 3,6 Millionen Menschen profitieren – Frauen im Westen durchschnittlich mit 79 Euro –,
wobei 2018 sogar 178 000 dazugekommen sind? Da würde ich Sie bitten, mir zu erklären, warum Sie das bei diesen beiden Regelungen in Ordnung finden und jetzt auf eine Einkommensprüfung bestehen.
Zweite Frage. Heute hat mich ein offener Brief des Bündnisses gegen Altersarmut in Baden-Württemberg erreicht – Sie sind ja aus Baden-Württemberg –, dessen Vertreter auf die Frauen und auf die Heldinnen und Helden in der Coronakrise hinweisen und die sagen: Deshalb ist es wichtig, dass die parlamentarischen Beratungen beginnen und die „sogenannte Grundrente“ vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet wird. – Da gehören alle DGB-Gewerkschaften dazu, da gehört die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung dazu, Frauenverbände, Sozialverbände, die Diakonie und auch die Caritas. Werden Sie dem Wunsch dieses breiten Bündnisses, dass die „sogenannte Grundrente“ vor der Sommerpause verabschiedet wird, nachkommen?