Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion beantragt heute, das Anleihekaufprogramm PEPP der Europäischen Zentralbank zu stoppen. Ich glaube, man muss hier noch mal klar sagen, dass das ein gesondertes Programm der EZB ist, eine Reaktion auf die Coronakrise, ein Baustein, den die Notenbank zur Stabilisierung einer außerordentlich schwierigen, in dieser Form noch nie dagewesenen wirtschaftlichen Lage beitragen kann.
Die AfD-Fraktion beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht und sein aktuelles Urteil zu einem ganz anderen Programm der Europäischen Zentralbank, nämlich dem seit 2015 laufenden Programm PSPP. Sie tun das, Kollege Boehringer, obwohl der seinerzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Voßkuhle, bei der Verkündung selbigen Urteils ausdrücklich betont hat – nicht nur gesagt, sondern hervorgehoben und betont –, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für PSPP und nicht für PEPP und die Antwort der EZB auf die Coronakrise gilt.
Das ist Ihnen auch nicht entgangen; denn Sie haben sich mit dem Vorgang ja beschäftigt. Das heißt: Das, was Sie hier machen, ist, wider besseres Wissen zu versuchen, das Bundesverfassungsgericht zum Kronzeugen einer Agenda zu machen, die in Wahrheit, wenn man Ihr Parteiprogramm liest, auf die Zerstörung unserer gemeinsamen Währung zielt.
Und dass von einer Fraktion, von einer Partei, bei der der Verfassungsschutz zu Recht und aus guten Gründen vor der Tür steht, versucht wird, die Hüter unserer Verfassung jetzt für eine ressentimentgetriebene Agenda zu instrumentalisieren, werden wir hier nicht zulassen und nicht akzeptieren.
Es gibt entscheidende Unterschiede zwischen beiden Programmen. Das eine Programm läuft seit fünf Jahren und ist damit natürlich mit der Gefahr verbunden, in die Nähe monetärer Staatsfinanzierung zu geraten, weil es so lange dauert. Das andere Programm ist aber eine Reaktion auf eine beispiellose, schockartige Krise, wie es nahezu jede Notenbank der Welt und übrigens auch die Bundesbank alleine machen würden, wenn sie in der jetzigen Lage Entscheidungen zu treffen hätten. Das über einen Kamm zu scheren, ist unseriös, finanzpolitisch und juristisch jedenfalls nicht zu halten.
Aus diesem Grunde ist durchschaubar, was Sie mit diesem Antrag bezwecken, und er wird hier keine Chance haben.
Ich will die Gelegenheit nutzen, einige Bemerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu machen, weil ich sehr wohl – und anders als andere hier – dieses Urteil, das sich auf ein anderes Programm bezieht, für richtig und auch für verdienstvoll halte und vor Fehlinterpretationen warnen möchte:
Erstens. Ich glaube, dass wir uns in Europa – nicht nur in Deutschland – besser verständigen müssen über die Frage: Was meinen wir mit der Unabhängigkeit von Notenbanken?
Mein Verständnis ist, dass eine Notenbank unabhängig sein muss in ihrem Mandat, bei dem, was sie innerhalb ihres geldpolitischen Mandates tut. Aber eine doppelte Unabhängigkeit, die umfasst, dass die Notenbank in der ersten Stufe frei von Kontrolle bestimmen darf, was überhaupt Geldpolitik ist, um hinterher, in der zweiten Stufe, im Rahmen des selbstdefinierten Mandats frei und unkontrolliert zu handeln, ist für mich zu viel, jedenfalls in einem Umfeld eines demokratischen Rechtsstaats. Genau auf dieses Problem hat das Bundesverfassungsgericht auch völlig zu Recht hingewiesen.
Zweitens. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht – man erkennt, dass sich das durch das Urteil zieht, wenn man es vorbehaltlos liest –: Am allerbesten wäre es, wenn die Einhaltung der Grenzen des Mandats der EZB durch den Europäischen Gerichtshof und gerade nicht durch nationale Gerichte kontrolliert würde. Das Bundesverfassungsgericht möchte diese Rolle gar nicht, sagt aber natürlich: Bevor überhaupt niemand kontrolliert, ob ein Mandat von der Grenze her richtig abgestimmt ist, machen wir es. Aber besser wäre es, wenn der EuGH es machen würde. – Genau das ist auch der richtige Weg: Der EuGH soll das machen. Er muss diese Rolle dann allerdings meines Erachtens auch annehmen.
Vor diesem Hintergrund muss man das Verfassungsgericht nicht nur vor Vereinnahmungsversuchen von rechts außen in Schutz nehmen, sondern auch vor falschen Unterstellungen, dass da eine antieuropäische Agenda verfolgt wird.
Die Agenda des Verfassungsgerichts ist Demokratie und Rechtsstaat. Dahinter sollten wir uns stellen.
Ich würde mir, Herr Minister Scholz, auch wünschen, dass die Bundesregierung nicht so verschämt, sondern offener und – auch im europäischen Umfeld – aufgeschlossener mit den Chancen dieses Urteils umgeht. Das Verfassungsgericht hat hier mehr Unterstützung aus der deutschen Politik verdient, als es zum Teil erfahren hat.
Herzlichen Dank.