Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Anknüpfend an die Debatte, die wir soeben geführt haben, kann einem angesichts der hohen Summen schon schwindelig werden: 500 Milliarden Euro umfasst der Vorschlag für einen europäischen Wiederaufbaufonds der deutschen und der französischen Regierung, 750 Milliarden Euro der der EU-Kommission. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir viel Geld in die Hand nehmen, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen und vor allem um die Konjunktur in allen EU-Staaten wieder in Gang zu bringen.
Aber eines ist dabei ganz wichtig: Die Bürger müssen das Vertrauen behalten, dass die Gelder auch dort ankommen.
Dazu ist es erforderlich, dass es eine Kontrolle gibt, dass klar ist, was mit dem Geld passiert, dass es nicht in dunklen Kanälen verschwindet. Passend zu dieser Debatte ist deshalb hier die Debatte zur Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft angesetzt, die das Ziel hat, dafür zu sorgen, dass Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union geahndet werden, und zwar effektiv. Also, dieses Gesetz hat eine ganz wichtige Zielsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Verhandlungen waren sehr lang, sehr intensiv, sehr zäh. Herzlichen Dank an das Bundesjustizministerium und allen, die hieran mitgewirkt haben. Aber, ich glaube, es hat sich gelohnt. In der Tat war ja einiges zu regeln. Es muss klar geregelt sein – und das ist es –, wie die Zuständigkeiten sind. Wie ist das Verhältnis der Europäischen Staatsanwaltschaft zu den nationalen Strafverfolgungsbehörden? Es muss klar sein, nach welchen Prozessregeln die Ermittlungsverfahren verlaufen. Und es muss klar sein, welche Beschuldigtenrechte bestehen; da darf es keine Abstriche geben. Deswegen war es erforderlich, so lange zu diskutieren.
Warum brauchen wir überhaupt eine Europäische Staatsanwaltschaft? Das ist schnell erklärt. Die EU gibt an die Gebietskörperschaften in ihren Mitgliedstaaten oft sehr hohe Summen: Fördermittel, Subventionen. Und wenn der Verdacht des Betrugs oder der Veruntreuung dieser Gelder in einem Mitgliedstaat auftaucht, dann kann es die Besorgnis geben, dass die örtlichen Ermittlungsbehörden etwas zurückhaltend sind bei ihren Ermittlungen. Denn wenn sie Erfolg haben, dann kann das erhebliche finanzielle Nachteile für diese Gebietskörperschaft oder das Mitgliedsland haben. Deswegen ist der Sinn, dass eine europäische Einrichtung unabhängig von den örtlichen Interessen ermittelt und sich um die finanziellen Interessen der EU kümmert.
Wie funktioniert das konkret? Wenn der Verdacht einer Straftat gegen die finanziellen Interessen der Union, also etwa Subventionsbetrug oder Untreue, auftaucht, dann kann die Europäische Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung übernehmen. Das passiert so, dass jedes Mitgliedsland – derzeit haben sich 22 Länder entschlossen, mitzumachen – Staatsanwälte an die Europäische Staatsanwaltschaft delegiert, die dann in den Mitgliedstaaten für die Europäische Staatsanwaltschaft tätig sind: durch die Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen und gegebenenfalls Anklage an den örtlichen Gerichten.
Es gilt für das Ermittlungsverfahren die Verordnung der Europäischen Staatsanwaltschaft, in der alle grundlegenden Verfahrensregeln enthalten sind. Bei Themen, die dort nicht geregelt sind, greift die normale Strafprozessordnung des jeweiligen Landes. Dieses Regelungswerk ist sehr umfangreich, keine leichte Kost. Aber es ist wichtig, dass wir im Sinne einer effektiven Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft glasklare Regelungen haben zur Zuständigkeit, zur Zusammenarbeit mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden und vor allem dass die Beschuldigtenrechte gewahrt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass das ein Meilenstein für eine einheitliche europäische Rechtspolitik ist.
Lassen Sie uns auch in die Zukunft schauen. Es geht zwar zunächst einmal darum, die Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten, um gegen Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU vorzugehen. Aber wenn sich diese Einrichtung bewährt hat, dann können wir mittelfristig durchaus auch darüber nachdenken, weitere Gebiete, etwa die Terrorismusbekämpfung, hier aufzunehmen. Denn wir alle wissen, dass Kriminalität nicht an Deutschlands Grenzen haltmacht.
Und wir ergänzen – das auch noch kurz – mit diesem Gesetz eine Definition im Strafgesetzbuch. Wir stellen klar, dass auch Amtsträger im Sinne des § 11 Strafgesetzbuch ist, wer für Dienststellen der Europäischen Union in Deutschland arbeitet. Das ist wichtig, um entsprechende Straftaten, etwa bei Geheimnisverrat, ahnden zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Gesetz. Stimmen wir dem so zu!
Vielen Dank.