Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat etwas Besonderes, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in der vergangenen Woche festgestellt hat, dass die Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten, wenn deutsche Staatsorgane tätig werden. Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Diejenigen, die jetzt glauben und triumphieren, dass die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung damit zur Strecke gebracht wurde, die sollten dieses Urteil richtig lesen.
Dann kommen sie nämlich auf den Trichter, dass eine Kernaussage dieses Urteils ist, dass die strategische Fernmeldeaufklärung grundsätzlich verfassungskonform ist
und dass der Gesetzgeber letztlich auch ohne Eingriffsschwelle diese erlauben kann, dass das möglich ist
und dass er das auch vorbehaltlos tun kann.
Das ist ein Fakt, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben. Das werden wir berücksichtigen, wenn es darum geht, auf dieses Urteil zu reagieren.
Ja, es stimmt: Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, den Bereich der Eingriffsverfahren, der Löschungsverfahren, der Kontrollverfahren, auch der Übermittlungsverfahren
konkreter zu fassen und insbesondere mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit klarer zu formulieren. Auf der Grundlage werden wir uns das Urteil vornehmen und analysieren.
Wir werden gemeinsam mit den Kollegen in der Koalition und der Regierung in einem transparenten Verfahren einen Gesetzentwurf erarbeiten,
ihn vorlegen und hoffentlich hier rasch umsetzen.
Ich kann Ihnen gerne sagen, von welchen Zielen wir uns dabei leiten lassen. Zunächst einmal ist ganz entscheidend, dass die strategische Auslandsaufklärung wirksam sein muss. Das ist von überragender Bedeutung. Ich will zur Einordnung Folgendes sagen: Der Bundesnachrichtendienst bedroht keine Verfassungsgüter. Ganz im Gegenteil: Er ist nicht nur die Grundlage dafür, dass wir den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherstellen können, dass wir das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen sicherstellen können, sondern es geht auch um Frieden in Deutschland und Europa. – Das sind die Maßgaben. Dafür brauchen wir den Verfassungsschutz, und dafür braucht er die richtigen Instrumente.
Ich will an dieser Stelle eines sagen: Die Herausforderung für Deutschland, auch im internationalen Maßstab Verantwortung für Sicherheit zu übernehmen, ist gewachsen. Das wird auch in Zukunft weiter so sein. Wir haben hier im Deutschen Bundestag elfmal Auslandsmissionen der Bundeswehr mandatiert. Und wir erwarten von einem Auslandsnachrichtendienst natürlich, dass er die Sicherheit gewährleistet, dass wir wissen, wo Anschlagsgefahren drohen, damit wir entsprechend sorgsam damit umgehen können. Das ist eine Erwartung, die wir haben. Deshalb brauchen wir dafür auch die notwendigen Instrumente.
Ich will des Weiteren sagen: Gerade weil es so ist, dass der Bundesnachrichtendienst, was die personelle Ausstattung und was die finanzielle Ausstattung anbelangt, nicht zu den bestausgestatteten Diensten weltweit gehört, um es mal vorsichtig zu formulieren,
sind wir auf internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch angewiesen. Der Bundesnachrichtendienst kooperiert mit 451 Diensten in 167 Ländern. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie notwendig dies ist, um die Sicherheit bei uns zu gewährleisten.
Für uns ist vollkommen klar: Wir können uns keine nationale Sicherheit zweiter Klasse leisten und wollen das auch nicht. Deswegen brauchen wir einen Nachrichtendienst der Extraklasse.
Und jetzt will ich zum Thema der Kontrolle noch etwas sagen.