Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine technische Änderung des Wahlrechts vor der nächsten Bundestagswahl, und in der Tat wenden wir hier eigentlich nur das geltende Wahlrecht an. Wenn eine bestimmte Bevölkerungszahl überschritten oder unterschritten wird, dann muss der Wahlkreiszuschnitt verändert werden. Das ist eine Anwendung des geltenden Wahlrechts. Da machen wir als staatstragende und verantwortungsbewusste Oppositionsfraktion natürlich mit.
Wir machen das aber mit einem ausgesprochen schlechten Gefühl; denn sosehr wir das geltende Recht anwenden, so sehr wollen wir es eigentlich ändern. Wir wollen in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine Änderung des Wahlrechts erreichen, mit der eine Verkleinerung des Parlaments möglich wird. Das wird bisher leider von der Großen Koalition, insbesondere von den Unionsfraktionen, blockiert.
Wir haben uns in der Anhörung im Innenausschuss am Montag noch einmal genau angeschaut, welche Hebel im Wahlrecht bestehen. Das sind die Hebel zur Verkleinerung des Bundestages, die im gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken, Grünen und FDP vorgebracht werden, also die Abschaffung des Sitzkontingentverfahrens, die Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise und die moderate Erhöhung der Gesamtzahl der Abgeordneten. Dann schwebten noch andere Hebel im Raum, wie beispielsweise die unausgeglichenen Überhangmandate oder das Kappungsmodell.
All das ist am Montag diskutiert worden. Aber es ist auch zur Sprache gekommen, dass ein Kompromiss möglicherweise in einer Kombination dieser unterschiedlichen Hebel liegt. Aber jetzt passiert etwas, was einen Kompromiss möglicherweise torpediert. Denn, lieber Kollege Heveling, natürlich ist das, was heute passiert, ein Präjudiz für die Nutzung eines dieser Hebel. Sie können mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass wir jetzt den Wahlkreiszuschnitt moderat ändern, um dann in zwei Wochen die Gesamtzahl der Wahlkreise zu reduzieren. Es wird mit diesem Gesetz heute schlichtweg unwahrscheinlicher, dass es zu einer Gesamtreform des Wahlrechts kommt. Deswegen sitzen Sie dieses Problem weiter aus. Das ist eine ausgesprochen schlechte Nachricht für all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich eine Reform des Wahlrechts wünschen.
Ein Hebel wird also komplett vom Tisch genommen. Übrigens will ich mal sagen: Ich schätze es bei Linken, Grünen und FDP insgesamt so ein, dass ein gemeinsamer Gesetzentwurf nur dann zustande kommen dürfte, wenn sich zumindest moderat etwas an der Wahlkreiszahl ändert. Das machen Sie heute mit diesem Gesetzesvorschlag schwieriger. Dann gibt es verschiedene Trumpfkarten, die im Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken nicht enthalten sind, die aber sehr wohl in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielen. Das ist – ich habe es schon gesagt – die Schaffung unausgeglichener Überhangmandate und das Kappungsmodell.
In der Anhörung am Montag ist etwas sehr Interessantes passiert: Verschiedene Sachverständige haben darauf aufmerksam gemacht, dass diese beiden Dinge möglicherweise gar nicht miteinander kompatibel sind. Denn was ist das für ein Wahlrecht, das einerseits bewusst Überhangmandate in Kauf nimmt und andererseits welche streicht? Da blickt kein Mensch mehr durch.
Sie sind als Koalition so verkantet, dass es – das ist meine Prognose – aufgrund Ihrer Verweigerungshaltung, insbesondere in der CSU, in dieser Legislaturperiode nicht zu einer Reform des Wahlrechts kommen wird. Das ist, so technisch diese Anpassung heute ist, eine sehr traurige Nachricht. Deswegen stimmen wir sehr wehmütig dieser technischen Anpassung zu.