Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat: Wir reden heute über das Bundeswahlgesetz, und das hat bei vielen Menschen, die das Thema auf der Tagesordnung gesehen haben, wahrscheinlich erst mal Hoffnung geweckt: Hoffnung darauf, dass dieses Parlament endlich die Kraft findet zu einer Wahlrechtsreform, damit wir die Verantwortung wahrnehmen und vermeiden, dass wir nach der nächsten Bundestagswahl vielleicht 800 oder mehr Abgeordnete werden.
Dem ist leider nicht so. Denn bisher finden weder CDU und CSU noch CDU/CSU und SPD die Kraft, auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechtes einen Vorschlag zu entwickeln und ihm diesem Haus vorzulegen, sodass wir gemeinsam die Wahlrechtsreform machen können. Denn bisher weigern Sie sich ja, unserem verfassungsgemäßen Vorschlag von FDP, Linken und Grünen, der dem Parlament vorliegt, zuzustimmen – sehr zu unserem Bedauern.
Heute gibt es also leider wieder kein Ergebnis, sondern einzig eine technische Anpassung, eine technische Änderung, die erforderlich wird, weil substanzielle Veränderungen an Wahlkreisen vorgenommen werden müssen – insgesamt zehn –, um den Abweichungen zwischen den durchschnittlichen Bevölkerungszahlen und den Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen und Ergebnissen bei Wahlen Rechnung zu tragen.
Es geht also um diese Abweichungszahlen, und deshalb – das wissen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss – haben wir als Fraktion gesagt: Das kann man im Detail, wenn man jeden einzelnen Wahlkreis dieser zehn Wahlkreise betrachtet, so oder so sehen. Es ist dann am Ende eine Abwägung. In den meisten Fällen sind wir den Empfehlungen der Länder gefolgt, an der einen oder anderen Stelle nicht. Das ist eine Abwägung, die Wahlkreise dann neu zuzuschneiden. Aber wichtig ist: Das ist notwendig, und deshalb werden wir dem Ganzen heute unsere Zustimmung geben.
Die Erstattung von Wahlkosten soll nicht mehr wie bisher auf dem Verordnungswege, sondern gesetzlich an die jährliche Preisentwicklung angepasst werden, und der Erstattungsbetrag – da werden sich die Länder und Kommunen freuen – wird erhöht. Das ist sozusagen der Kern dieses Gesetzentwurfs. Das ist, wie gesagt, eine kleine technische Änderung, der wir zustimmen.
Hellhörig kann man jetzt werden, wenn man dem SPD-Kollegen in dem gefolgt ist, was er hier vertreten hat, nämlich dass wir auch noch eine zweite Änderung vor uns haben – wir kennen das bisher nur aus der Presse –, und zwar sollen sogenannte Notfallmechanismen eingebaut werden für den Fall einer pandemischen Situation.
Ich kenne das nur aus der „Rheinischen Post“. Ich wäre froh, uns würde mal was vorgelegt, meine Damen und Herren.
– Im Ausschuss habe ich davon auch gehört. Aber wenn jetzt gesagt wird, dass das alles auf dem Verordnungswege des Bundesinnenministeriums laufen soll, meine Damen und Herren, werde ich ganz hellhörig.
Wo sind wir denn hier? Das Wahlrecht ist ein originäres Recht des Bundestages, des Parlamentes, und ich will, dass Sie jetzt endlich mal was vorlegen und dem Parlament und den anderen Fraktionen dann auch sagen, was. Denn über die Frage elektronischer Abstimmungen haben wir schon geredet, als Sie noch nicht mal wussten, was das überhaupt ist; da haben wir das schon praktiziert, meine Damen und Herren.