Ja, wir gehen momentan davon aus, dass das Programm untergesetzlich erfolgt, vorbehaltlich neuer Erkenntnisse, die uns in den nächsten Wochen noch erreichen. Was wir vom Deutschen Bundestag brauchen, ist die Zustimmung zum Nachtragshaushalt in der nächsten Sitzungswoche. In diesem sind die benötigten Mittel veranschlagt. Den Nachtragshaushalt haben wir heute im Kabinett auf den Weg gebracht; er muss nach der Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 in Kraft treten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung – das gilt für alle unsere Programme im Rahmen des Konjunkturpaketes –, damit wir die Programme schnell finanzwirksam ausrollen können.
PVizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Vielen Dank, Herr Bundesminister. – Dazu eine unmittelbare Nachfrage der Kollegin Yasmin Fahimi, SPD-Fraktion.