Also, ich würde mal sehr für uns in Anspruch nehmen, dass wir alles tun, um den Deutschen Bundestag und vor allen Dingen auch die für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Gremien vollständig und richtig zu informieren. Wir machen das mit großem Nachdruck. Das gilt auch für das, was Sie eben gesagt haben, für die Frage, wie wir vorgehen.
Der BND muss immer auf der Grundlage des Rechts arbeiten. Wir können jetzt nicht im Vorgriff auf eine Novelle zum BND-Gesetz – abweichend von der derzeitigen Rechtslage – die Arbeitsweise verändern. Das ist, glaube ich, sehr klar. An der Stelle, wo uns das Urteil aus unserer Sicht Zurückhaltung auferlegt, tun wir das auch. Aber im Grundsatz können wir nicht von der Rechtslage abweichen. Den Weg, um das Verfassungsgerichtsurteil angemessen umzusetzen, beschreiten wir zügig. Das habe ich zugesagt.
Ansonsten beantworten wir alles sehr ordentlich. Soweit es Geheimhaltungsaspekte gibt, hat der Deutsche Bundestag ja genau dafür Gremien, wo die Geheimhaltung gewahrt ist, und da werden Sie auch umfassend informiert.
Dann ist die nächste Fragestellerin die Kollegin Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen.