Ja. – Sie haben natürlich jetzt die Frage nicht beantwortet, ob der BND die für verfassungswidrig erklärten Praktiken weiter anwendet. Und was die parlamentarische Kontrolle angeht, stellt sich für mich schon die Frage, wie ernst die Bundesregierung tatsächlich die verfassungsgemäße Pflicht, auf Fragen von Abgeordneten wahrheitsgemäß und vollständig zu antworten, nimmt.
Ich habe selbst in den letzten Wochen mehrere Anfragen zu hoch umstrittenen internationalen Kooperationen des BND gestellt, über die es im In- und Ausland breite mediale Berichterstattung gab und von denen in diesem Hause niemand Kenntnis hatte. Ebenso wenig sind meine entsprechenden Fragen im Parlamentarischen Kontrollgremium, dessen Mitglied ich bin, ausreichend beantwortet worden. Ich beziehe mich auf die Geheimoperationen „Rubikon“ und „Maximator“, wobei zumindest letztere unter Beteiligung des BND offenbar immer noch läuft.
In diesem Zusammenhang möchte ich wirklich wissen, ob Sie es darauf anlegen, dass Abgeordnete oder dass die Opposition auch hinsichtlich dieser Frage vor Gericht gehen muss, ehe Sie Fragen ordnungsgemäß beantworten. Alle Antworten sind bislang lapidar mit Hinweis auf angebliches Staatswohlinteresse verweigert worden. Das ist ein Punkt, den eigentlich niemand hier im Haus länger hinnehmen kann. Wollen Sie das von sich aus ändern, oder braucht es auch dafür eine Klage in Karlsruhe?