Also, ich empfehle Ihnen, sich auch mal unsere Ausarbeitungen dazu auf der Homepage der App anzuschauen; da ist das sehr präzise dargestellt. Denn man muss sich klarmachen, welchen rechtlichen Status die App hat. Wenn wir es komplett freiwillig machen, wenn wir das sozusagen nicht als staatliches Projekt machen, sondern sagen: „Das ist eine App, die gibt es im App Store, und wer möchte, kann die freiwillig nutzen“, dann warne ich uns davor, jetzt die verschiedensten gesetzlichen Fragen darauf aufzubauen. Das ist auch unnötig; denn den Vergleichsfall gibt es in der analogen Welt. Es gilt immer der Grundsatz: Was in der analogen Welt gilt, gilt in der digitalen auch.
Wenn ich vorgestern mit einem guten Freund zusammengesessen habe, der mich heute anruft und sagt: „Ich habe heute einen positiven Coronatest bekommen. Wir saßen vorgestern zusammen. Da musst du dir jetzt mal überlegen, was du machst. Es könnte ja sein, dass ich dich angesteckt habe“, ist das der gleiche Fall, wie wenn man sozusagen App neben App zusammensitzt: Der Kontakt wird festgestellt, ich werde positiv getestet, löse die Information aus, und bei dem anderen erscheint dann eben das Warnsignal „höheres Risiko“. Das ist der gleiche Fall; den haben wir in der analogen Welt bei jeder Infektionskrankheit und hatten ihn auch bei Corona schon hundertfach, die ganze Zeit. Das, was dann empfohlen wird, ist, dass man unmittelbar mit dem Gesundheitsamt oder dem Hausarzt oder unserer entsprechenden zentralen Telefonnummer Kontakt aufnimmt. Dann kann unmittelbar die Krankschreibung, die Quarantäne oder eben die Entwarnung erfolgen. Und deshalb entsteht da kein neues Problem. Das muss man klar sagen. Es ist das Gleiche wie bisher auch.