Das ist auch ganz einfach: Diese App hat einen Schieberegler. Die können Sie aufspielen, die können Sie einsetzen, und Sie können die Kontaktnachverfolgung ausschalten. Damit unterstreichen wir sozusagen noch mal das Prinzip „Freiwilligkeit“.
Ich habe in der ersten Pressekonferenz – und ich sage das auch hier gern wieder – immer wieder gesagt: Es ist von der Bundesregierung nicht nur nicht erwünscht, dass Arbeitgeber oder Kinobetreiber oder Restaurantbesitzer das verpflichtend machen, sondern es ergibt auch gar keinen Sinn; denn diese App muss ich einsetzen. Ich muss das Handy mit mir tragen, ich muss Bluetooth einschalten und die Kontaktnachverfolgung aktivieren. Wenn ich das konsequent tue, dann erfahre ich mehr über mein individuelles Risiko. Wenn ich sage: „Ich möchte gar nicht, dass da irgendwann mal was rot aufleuchtet“, dann kann ich das Handy liegen lassen, ich kann die Kontaktnachverfolgung ausstellen, ich kann das Bluetooth abschalten. Es gibt tausend Möglichkeiten, keine gescheite Auskunft zu geben. Deshalb würde eine App-Pflicht auch dem Arbeitgeber nichts nützen. Auch der Restaurantbetreiber kann deshalb sozusagen das Feststellen seiner Gäste, was wir ihm infektiologisch aufgegeben haben, nicht aufgeben. Das ersetzt nichts. Die App ist nur für einen selbst.