Herr Minister, anschließend an das vorherige Thema: Es geht ja auch um Schnelligkeit. Die Mobilfunknetzbetreiber stehen unter einem großen Druck. Sie haben Versorgungsauflagen zu erfüllen. Sie müssen die Zusagen, die im zweiten Mobilfunkgipfel noch mal konkretisiert wurden, erfüllen. Und die Erwartungshaltung bei Funklöchern kennen wir ja alle. Also: Es muss gebaut und ausgerüstet werden. Jetzt besteht aber eine Unsicherheit – der Kollege Zimmermann hat es angesprochen –: Welche Komponenten für 5G kann ich zukünftig einbauen? Denn die Politik hat noch keine Entscheidung getroffen, was den Sicherheitskatalog, die Garantieerklärung, die Vertrauenswürdigkeitsprüfung angeht. Können Sie sich dem Gedanken anschließen, diese Regelungen – § 9b im neuen IT-SiG und § 109 TKG – vielleicht in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorzuziehen, um zumindest für die TK-Ausrüster und die Betreiber sehr schnell Rechtssicherheit zu schaffen, statt vielleicht erst Ende des Jahres oder im Frühjahr nächsten Jahres?