Vielen Dank, Herr Präsident, und danke, Herr Professor Zimmer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja gerade selber auf den im europäischen Vergleich sehr, sehr niedrigen Mindestlohn in Bezug auf den Median hingewiesen. Da liegen wir ja nicht nur im mittleren unteren Feld, sondern wirklich ganz deutlich unten. Sie haben auch gesagt, Sie haben nichts gegen einen Mindestlohn von 12 Euro, wenn ihn die Mindestlohnkommission beschließt. Das ist immer die Argumentation, die von Ihnen und von der Union kommt,
die ich aber, ehrlich gesagt, ziemlich zynisch finde, weil der Mindestlohn von Beginn an eben zu niedrig war, viel zu wenig Kaufkraft entfaltet und viel zu wenige Menschen vor Armut schützt.
Es ist ja immer die große Aussage, man müsste die Tarifautonomie stützen. Im Übrigen – das sei auch einmal angemerkt –: Wir sind mit Sicherheit für die Tarifautonomie. Wir wollen Tarifverträge sogar stärker, weil wir für eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung sind.
Aber die Mindestlohnkommission hat doch eine Krux, und die steht in der Geschäftsordnung; aus dieser will ich ganz kurz zitieren. In der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission steht, dass „die Anpassung des Mindestlohns … im Regelfall gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamts … in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren“ erfolgen soll und dass „von diesem Prinzip“ nur mit einer „2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder“ der Mindestlohnkommission abgewichen werden kann.
Das bedeutet letztendlich, dass wir immer wieder daran gebunden sind und diesen zu niedrigen Mindestlohn fortlaufend festschreiben. Wir wären bei den durchschnittlichen Erhöhungen im Jahr 2033 bei einem Mindestlohn von 12 Euro. Das ist aberwitzig. Also müsste man richtigerweise sagen, man nimmt den Mindestlohn einmal raus, erhöht ihn, um dann wieder die Kommission arbeiten zu lassen. Denn mit den Stimmen der Arbeitgeber wird mit Sicherheit kein einmalig größerer Sprung beschlossen werden.