Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vor ziemlich genau sechs Jahren, als wir hier im Plenarsaal die Debatte über die Einführung des Mindestlohns hatten und die damalige Arbeits- und Sozialministerin, Andrea Nahles, diesen als einen Meilenstein in der sozialpolitischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland beschrieben hat.
Sie hatte recht. Er war ein Meilenstein aus zwei Gründen: erstens, weil nach langen Debatten ein Mindestlohn eingeführt worden ist, und zweitens, weil der Deutsche Bundestag die kluge Selbstbeschränkung ausgeübt hat, diesen Mindestlohn nicht selbst festzulegen, sondern eine Mindestlohnkommission einzusetzen, die über die Höhe des Mindestlohns verhandelt. Der Bundestag würde ihn dann umsetzen, aber nicht selbst die Entscheidung darüber fällen, wie hoch der Mindestlohn ist.
Ich fand das klug. Und das, finde ich, sollten wir weiterhin beibehalten.
– Jetzt sagt der Kollege Birkwald völlig zu Recht, es gab einen Einstandswert – völlig richtig, den musste es geben. Aber wir haben danach die Dinge aus unserer Hand gegeben und haben gesagt: Das soll die Mindestlohnkommission regeln. – Das finde ich nach wir vor klug.
Lieber Kollege Birkwald, wenn man einmal ganz ehrlich ist, wird man sehen: Wenn wir heute sofort einen Mindestlohn von 12 Euro beschließen würden, dann weiß ich doch, was morgen passiert. Sie fordern dann morgen einen Mindestlohn von 16 Euro. Das ist doch wie der Wettlauf zwischen Hase und Igel. Hier können wir nie gewinnen.
Meine Damen und Herren, ich lasse mich auch gerne auf eine Diskussion darüber ein, ob der Mindestlohn zu niedrig ist oder ob er nicht zu niedrig ist. Der Mindestlohn ist zumindest kein sozialpolitisches Instrument – das war der Irrtum von Frau Ferschl –, sondern er ist eine ordnungspolitische Maßnahme zur Regulierung des Wettbewerbs. Und das, finde ich, sollte man sich immer einmal vor Augen halten. Er ist eben nicht der gerechte Lohn der katholischen Soziallehre, er ist auch nicht der gerechte Lohn, der bei Adam Smith im „Wohlstand der Nationen“ aufgetaucht ist, sondern er ist in der ordoliberalen Tradition ein Mindestlohn, der den Wettbewerb reguliert. Und das soll er aus meiner Sicht auch bleiben.
Nun ist in vielerlei Hinsicht – heute in der Ausschusssitzung war das wieder so – darüber debattiert worden: Ist der Mindestlohn im europäischen Vergleich zu niedrig? Ja, darüber kann man diskutieren. Wenn man den Median des Lohns annimmt, ist die Bundesrepublik ziemlich weit hinten im europäischen Vergleich. Nimmt man den Durchschnittslohn im europäischen Vergleich an, dann ist der Mindestlohn in Deutschland europäisches Mittelfeld. Nimmt man hingegen die Kaufkraft als Kriterium für den Mindestlohn, dann sind wir in Europa in der Spitzengruppe. Und dann kann aus meiner Sicht überhaupt keine Rede davon sein, Frau Ferschl, dass der Mindestlohn gewissermaßen Armut gebiert, wenn die Kaufkraft in der europäischen Spitzengruppe liegt. Ich finde, da sollten Sie Ihre Statistiken noch einmal ordentlich durchsehen.
Meine Damen und Herren, sind wir als Union dagegen, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt? Nein, wir sind nicht dagegen. Wenn die Mindestlohnkommission vorschlägt, den Mindestlohn auf 12 Euro hochzusetzen, dann ist doch völlig klar, dass nach dem Gesetz, wie wir es bislang beschlossen haben, dann auch der Mindestlohn von uns auf dieser Basis festgelegt werden wird. Da gibt es doch überhaupt kein Vertun.