Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Die Geschichte, die ich jetzt erzähle, veranschaulicht in eindrücklicher Weise, welches Maß an Absurdität die nicht enden wollende Diskussion um die angebliche Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft inzwischen angenommen hat.
Im letzten Jahr gab sich eine Delegation der Gleichstellungsbeauftragten höherer Bundesbehörden ein Stelldichein im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Sie berichteten über ihre Arbeit im Zusammenhang mit dem Bundesgleichstellungsgesetz. Fragen waren erlaubt, also stellte ich die Frage, meine Damen und Herren: Wie viele männliche und wie viele weibliche Gleichstellungsbeauftragte gibt es denn? Die Antwort war: Na, hören Sie mal! Selbstverständlich gibt es nur weibliche und keinen einzigen männlichen Gleichstellungsbeauftragten.
Auf meine weitere Frage, warum das denn so sei, war die Antwort: Na, hören Sie mal, das müssten Sie doch eigentlich wissen! Das Gleichstellungsgesetz gibt das nicht her. Männer haben nach dem Bundesgleichstellungsgesetz weder das aktive noch das passive Wahlrecht. – Will also sagen: Männer können nicht nur nicht gewählt werden, sondern sie dürfen auch gar nicht erst mit abstimmen. Ist doch toll!
- „Ja, richtig!“ höre ich da gerade. Wunderbar!
Ja, genau. Dass Sie das richtig finden, das glaube ich Ihnen sogar.
Was heißt das eigentlich? Heißt das, dass nach dem Bundesgleichstellungsgesetz Frauen und Männer grundsätzlich gleich sind, aber Frauen etwas gleicher sind?
Oder heißt das, dass jemand, der zufällig das Pech hatte, als Mann auf die Welt zu kommen, in diesem Moment schon jegliches Recht, als Gleichstellungsbeauftragter gewählt zu werden, verwirkt hat, weil er möglicherweise so etwas wie ein Macho-Gen in sich trägt?
Man muss sich das Ganze mal umgekehrt vorstellen. Man stelle sich mal eine Organisation vor, die sich die Gleichstellung der Geschlechter auf die Fahnen geschrieben hat und explizit alle Frauen ausschließt. Ich glaube, das Geschrei linker Frauenrechtsorganisationen würde diese Bundesrepublik bis ins Mark erschüttern, meine Damen und Herren.
Man würde wahrscheinlich den Verfassungsschutz auf den Plan rufen wegen klar erkennbarer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, und das in diesem Falle wahrscheinlich sogar mit Recht.
Erklärt wird das Ganze dann immer mit den angeblichen strukturellen Benachteiligungen, unter denen Frauen zu leiden haben
und die man natürlich ausgleichen muss.
Ja, eine dieser strukturellen Benachteiligungen liegt eben darin, dass sich immer noch mehr Frauen als Männer dafür entscheiden, nach der Geburt ihres Kindes eine Zeit zu Hause zu bleiben und die Karriere zu unterbrechen. Wenn Sie sich mal von den Personalabteilungen großer Industrieunternehmen erklären lassen, wie das Anforderungsprofil für Führungspositionen aussieht, dann wird man Ihnen sagen: Möglichst jung, optimal ausgebildet und eine möglichst lange, am besten zehnjährige Berufserfahrung. – Das ist eben etwas im Anforderungsprofil, was auch heute noch offenkundig von mehr Männern als Frauen erfüllt werden kann.
Wenn nun irgendjemand in diesem Hohen Hause glaubt, hier könnten wir Abhilfe schaffen, indem wir ganz einfach dasselbe tun wie beim Gleichstellungsgesetz, nach dem Motto „Ene, mene, muh – und raus sind alle Männer!“
oder – umgekehrt gesprochen – „Egal wie qualifiziert ein Mann ist, gewählt wird halt immer die Frau“, -