Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Im Jahr 1999 fasste die damalige rot-grüne Bundesregierung den Kabinettsbeschluss, die Gleichstellung – sehr wohl zu unterscheiden von Gleichberechtigung – von Männern und Frauen als durchgängiges Leitprinzip in allen Politikbereichen durchzusetzen, gleichzeitig und eng verknüpft mit dem Prinzip des Gender-Mainstreamings. Im Jahr 2000 wurde das in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen – alles im Hinterzimmer, ohne gesellschaftliche Debatte.
Das ist zweifellos ein großer Erfolg jahrzehntelanger Lobbyarbeit des Radikalfeminismus und der Genderideologen auf zahlreichen nationalen und internationalen Konferenzen.
Seither wurde die Politik der Gleichstellung systematisch auf öffentliche Verwaltungen, akademische Einrichtungen und zunehmend auch die Privatwirtschaft ausgeweitet. Geschätzt 5 000 hauptamtlich und mehrere 10 000 nebenamtlich Beschäftigte sind in Deutschland nur dazu da, Gleichstellung umzusetzen;
darunter etwa 150 Genderlehrstühle inklusive Mitarbeiter, die die Gleichstellungspolitik ideologisch begleiten und pseudowissenschaftlich legitimieren. „Mitarbeiter*innen“ muss ich hier eigentlich sagen.
Denn weit über 90 Prozent dieser Beschäftigten sind – welch seltsamer Zufall – weiblichen Geschlechts.
Die Politik der Gleichstellung beansprucht, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – zur Durchsetzung zu verhelfen. Das, meine Damen und Herren, ist ein seit Jahrzehnten andauernder Etikettenschwindel, eine systematische Täuschung der Öffentlichkeit. Gleichstellung widerspricht in Wahrheit der Gleichberechtigung, und ich sage Ihnen, warum.
Gleichberechtigung heißt Chancengleichheit. Niemand wird wegen seines Geschlechts benachteiligt; eine hohe zivilisatorische Errungenschaft, auf die wir als Europäer zu Recht stolz sind und die niemals wieder infrage gestellt werden sollte. Genau das geschieht aber durch die Politik der Gleichstellung, die nicht Chancengleichheit, sondern Ergebnisgleichheit zum Ziel hat.
Im Bundesgleichstellungsgesetz von 2015 heißt es in § 8:
Sind Frauen in einem bestimmten Bereich … unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen.
Bewirbt sich also ein Mann auf eine solche Stelle, dann wird ihm in vielen konkreten Fällen, selbst bei besserer Eignung und höherer Leistung, nur aufgrund des falschen Geschlechts eine Frau vorgezogen,
weshalb auf viele Stellen männliche Bewerbungen, Frau Kollegin, wegen der mangelnden Erfolgsaussichten schon gar nicht mehr erfolgen.
Dass in mancher Dienststelle die Sektkorken knallen sollen, wenn sie endlich zur männerfreien Zone geworden sind, mag ein bösartiges Gerücht sein; ich weiß es nicht. Was hier aber geschieht, ist jedenfalls systematische, vom Staat betriebene Diskriminierung,
in den allermeisten Fällen von Männern; es können aber auch in Einzelfällen Frauen betroffen sein.
Die Gleichstellungspolitik widerspricht damit in jedem Fall diametral dem Geist des Grundgesetzes
wie auch jedem Gerechtigkeitsempfinden, das nicht von der Genderideologie verdorben worden ist. Sie ist deshalb unverzüglich zu beenden.
Unsere Anträge enthalten konkrete Forderungen: Beendigung des Professorinnenprogramms, keine Geschlechterquoten im Aktiengesetz, beispielsweise auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte zulassen.
Diese Politik ist auch deshalb zu beenden, weil sie ein Grundprinzip unserer aufgeklärten modernen Rechtsordnung unterhöhlt, nämlich dass Individualrechte über Gruppenrechten stehen und durch solche niemals verletzt werden dürfen. Die Gleichberechtigung, das Diskriminierungsverbot ist ein Grundrecht und als solches ein Abwehrrecht des Individuums gegen den Staat.
Durch die Verdrehung zur Gleichstellung wird daraus quasi ein Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern, nämlich die Gesellschaft gemäß seinen Vorstellungen aktiv zu formen und umzuformen.
Als Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes 1994 erweitert wurde, wurde im Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat eine 50-Prozent-Frauenquote noch klar und deutlich als „sachlich ungerechtfertigter Dirigismus“ abgelehnt. Man verzichtete damals auch noch bewusst auf den Begriff der Gleichstellung. Trotzdem treiben die Merkel-Regierungen diese immer weiter voran. Das mündet, konsequent weitergedacht, in Totalitarismus, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss. Treiber dieser Politik, ich sagte es schon, ist das Genderdogma, dass jede Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern in Berufen, Vorlieben und Fähigkeiten ausschließlich auf die Gesellschaft und ihre angeblich unterdrückerischen Wirkungen auf Frauen zurückgeht, eine durch die seriöse naturwissenschaftliche Anthropologie hundertmal widerlegte Annahme. Es gibt natürliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die sich auch auf die Gesellschaft niederschlagen, und das ist gut so. Der Staat hat die Gleichberechtigung der Geschlechter zu garantieren, aber den Umbau der Gesellschaft im Sinne der Gleichmacherei zu unterlassen.
Er soll mäßigend auf den Geschlechterkampf einwirken und diesen nicht noch anheizen.